Mogelpackung enttarnt

Stand:
Info-Tisch in der Beratungsstelle Mainz zu Mogelpackungen
Tische mit Mogelpackungen
Off

Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen sorgen bei vielen Menschen für Verärgerung und führen zu zahlreichen Beschwerden bei der Verbraucherzentrale. Oft handelt es sich hierbei um “Shrinkflation”: der Preis bleibt gleich aber der Packungsinhalt wird reduziert. Ein weiteres Beispiel versteckter Preiserhöhungen ist die sogenannte „Skimpflation“. Hier werden hochwertige Zutaten durch günstigere Rohstoffe ausgetauscht und so schlechtere Qualität zum gleichen Preis angeboten. Doch wie hoch sind diese auf den ersten Blick schwer erkennbaren Preiserhöhungen? Und wie lassen sich solche Tricksereien enttarnen? Und was waren die Mogelpackungen des Jahres 2024?

Antworten auf diese und andere Fragen finden Interessierte bis zum 31. Mai an einem Infotisch bei der Verbraucherzentrale in Mainz. Neben Anschauungsmaterial gibt es dort auch ein Merkblatt zum Mitnehmen, das Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt. 

VZ-RLP

Beratungsstelle Mainz
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.