Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.
Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.
So kann man den Text besser verstehen.
Es gibt noch mehr Infos zu diesem Thema:
Paket abstellen beim Online-Einkauf
Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache.
Sie haben etwas Online bestellt.
Das Paket kommt. 
Aber Sie sind nicht da.
Vielleicht kommt das Paket nicht bei Ihnen an.
Oder der Paket-Dienst stellt das Paket ohne Erlaubnis irgendwo ab.
Und jemand stiehlt das Paket.
Dann muss der Online-Shop Ihnen das Geld zurückgeben.
Oder der Online-Shop muss Ihnen die Ware nochmal schicken.
Der Online-Shop muss dafür sorgen:
- dass das Paket bei Ihnen ankommt
- dass das Paket sicher ist
Abstell-Genehmigung
Sie können eine Abstell-Genehmigung machen.
Abstell-Genehmigung heißt:
Sie sagen dem Paket-Dienst:
Hier darfst du das Paket abstellen.
Den Platz bestimmen Sie.
Dann müssen Sie das Paket nicht selbst annehmen.
Und Sie müssen nicht unterschreiben.
Der Paket-Dienst stellt das Paket an den bestimmten Ort?
Dann hat der Paket-Dienst seine Arbeit richtig gemacht.
Wenn das Paket weg ist
Vielleicht ist ein Paket mal weg.
Vielleicht hat jemand das Paket geklaut.
Dann bekommen Sie kein neues Paket von dem Händler.
Sie bekommen auch kein Geld zurück.
Sie haben dem Paket-Dienst gesagt:
Du darfst das Paket abstellen.
Wenn die Ware im Paket kaputt ist
Vielleicht ist etwas im Paket kaputt.
Sie haben eine Abstellgenehmigung gegeben?
Dann ist wichtig:
Wann ist der Schaden passiert?
Ist der Schaden vor dem Abstellen passiert?
Das müssen Sie dann zeigen können.
Das ist oft schwer.
Dann muss der Händler den Schaden bezahlen.
Ist der Schaden nach dem Abstellen passiert?
Dann bekommen Sie kein Geld.
Guter Abstell-Ort wichtig
Eine Abstell-Genehmigung heißt nicht:
Man darf das Paket überall abstellen.
Vielleicht hat der Paket-Dienst das Paket nicht gut abgestellt.
Dann muss der Paket-Dienst für den Schaden bezahlen.
Oder der Verkäufer muss für den Schaden bezahlen.
Zum Beispiel:
Sie sagen:
Der Paket-Dienst darf das Paket vor die Haus-Tür stellen.
Aber es regnet sehr stark.
Und es gibt keinen Schutz vor Regen an diesem Ort.
Dann darf der Paket-Dienst das Paket nicht dort abstellen.
Paket-Dienst muss beweisen
Hat der Paket-Dienst das Paket an der richtigen Stelle abgestellt?
Das muss der Paket-Dienst beweisen.
Dafür braucht der Paket-Dienst zum Beispiel:
- Fotos
- genaue Infos zu dem Ort
Die Infos müssen zeigen:
Das Paket wurde an der richtigen Stelle abgestellt.
Paket weg - was tun?
Sie haben etwas bestellt?
Und Sie haben die Sache nicht bekommen?
Dann müssen Sie dem Verkäufer eine Nachricht schreiben.
Und Sie müssen dem Paket-Dienst eine Nachricht schreiben.
Der Verkäufer und der Paket-Dienst müssen klären:
Wer hat den Fehler gemacht?
Vielleicht sagt der Verkäufer:
Sie müssen sich um den Fehler kümmern.
Das ist falsch.
Der Verkäufer muss sich um den Fehler kümmern.
Bei Abstell-Genehmigung beachten
Sie machen eine Abstell-Genehmigung?
Dann beachten Sie:
- Der Ort dafür muss trocken sein
- Fremde Menschen sollen den Ort nicht sehen können
Zum Beispiel:
- in der Garage
- im Hinter-Hof
Sie müssen den Ort genau beschreiben.
Einmal-Genehmigung
Sie können auch sagen:
Der Paket-Dienst darf das Paket an einem bestimmten Ort abstellen.
Aber das gilt nur für ein bestimmtes Paket.
Paket-Shop

Sie sind selten zu Hause?
Dann können Sie Ihr Paket an ein Paket-Shop liefern lassen.
Shop ist englisch.
Das spricht man Schopp.
Das heißt Geschäft.
Da können Sie Ihr Paket abholen.
Ein Paket-Shop hat oft länger auf als die Post.
Das gibt es für verschiedene Paket-Dienste:
Die Seiten sind nicht in leichter Sprache.
Lassen Sie sich helfen.
Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Der Text wurde von der KI SUMM AI GmbH, Tal 44, 80331 München übersetzt
und in der VZ-RLP redaktionell bearbeitet.
Die Bilder Paket, Regenwolke, Daumen hoch und mail sind aus der Microsoft-Galerie.