"20 Prozent weniger Heizenergie" Nr.6: Zugluft stoppen

Für Luftdichtheit an Fenstern, Türen und Dachbodentreppen sorgen.
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20 Prozent weniger - mindestens!

Neue Dichtungen an Fenstern und Türen

Neue Dichtungsbänder an undichten Fenster- oder Türrahmen sorgen mit wenig Kostenaufwand für eine spürbare Energieeinsparung und beseitigen Zugluft. Der Handel bietet dafür eine Vielzahl an selbstklebenden Dichtungsbändern aus Schaumstoff an. Besser sind Profildichtungen, die zwar etwas teurer, dafür aber haltbarer sind. Die Dichtung sollte umlaufend angebracht werden und an den Ecken sollten keine Ritzen verbleiben. Zieht es unter Türen durch, helfen Bürsten- oder Absenkdichtungen, die auch nachträglich an die Unterkante der Tür geklebt oder geschraubt werden können.

Dachbodentreppe nicht vergessen

Ist die Bodentreppe zum Dachboden nicht gedämmt und undicht, kann hier unbemerkt viel Wärme verloren gehen. Immerhin summiert sich die Fugenlänge rundum auf etwa vier Meter und da Wärme nach oben steigt, fallen Zugerscheinungen häufig nicht auf. Bei Undichtigkeiten besteht zudem Schimmelgefahr am Rahmen der Treppe, wenn warme und feuchte Raumluft durch die Fuge in den kalten Dachboden strömt.

Abhilfe schafft die nachträgliche Abdichtung der Fuge mit einer Hohlraumdichtung. Auch die Klappe der Treppe sollte möglichst gedämmt werden. Dafür reicht allerdings oft der Platz nicht, da die Treppe im geschlossenen Zustand eng an der Klappe anliegt. Dann kann oberhalb der Luke eine passend angefertigte Dämmhaube angebracht werden, die sich nach oben öffnen lässt. Optimal wäre der Einbau einer neuen, gut gedämmten und dichten Dachbodentreppe. Spätestens, wenn die Decke zum Dachboden gedämmt wird, sollte man das mit einplanen.

Alles dicht? Ob die Fenster oder die Tür dicht schließen, können Sie prüfen, indem
Sie ein dünnes Blatt Papier zwischen Rahmen und Flügel einklemmen. Lässt sich das Papier bei geschlossenem Fenster nicht herausziehen, ist das Fenster ausreichend dicht.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

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Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.