"20 Prozent weniger Heizenergie" Nr.7: Einfache Dämmmaßnahmen

Rollladenkästen, Heizkörpernischen und Warmwasserleitungen dämmen. Diese Maßnahmen sind kostengünstig und bei handwerklichem Geschick auch gut in Eigenleistung zu machen.
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20 Prozent weniger - mindestens!

Die folgenden Energiesparmaßnahmen sind kostengünstig und bei handwerklichem Geschick auch gut in Eigenleistung zu machen. In einer Mietwohnung sollte vorher die Erlaubnis des Vermietenden eingeholt werden, am besten schriftlich.

Dämmung der Rollladenkästen

Rollladenkästen sind bei vielen älteren Gebäuden ein Schwachpunkt, da sie meist nur sehr dünne Wände haben und oft nicht richtig dicht sind. Erheblicher Wärmeverlust und unangenehme Zugerscheinungen sind die Folge. In vielen Fällen ist eine Dämmung mit wenig Aufwand möglich. Der Rollladenkasten kann von innen an allen Seiten mit passgenau zugeschnittenen Dämmplatten gedämmt werden. Da die Platten nur dünn sein können, sollten sie eine möglichst gute Wärmedämmwirkung haben. Man bemisst diese mit der Wärmeleitfähigkeit. Je niedriger die Wärmeleitfähigkeit, umso besser ist die Dämmwirkung des Materials. Um Zugluft zu vermeiden, sollten die Gurtdurchführung mit einer Bürstendichtung nachgerüstet und alle Fugen am Revisionsdeckel abgedichtet werden. Für die nachträgliche Dämmung gibt es auch spezielle Formteile oder flexible Dämmplatten, die in den vorhandenen Kasten eingepasst und fixiert werden.

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Dämmung der Heizkörpernischen

Früher wurden Heizkörper oft in Heizkörpernischen eingebaut, um sie aus dem Weg zu schaffen. Aber das wird teuer erkauft. Die Außenwand ist in diesem Bereich deutlich dünner, was zu hohen Energieverlusten führt. Auf der Wärmebildaufnahme sieht man deutlich den höheren Wärmeverlust (rot) in der Heizkörpernische.

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Heizkörpernischen sollten daher von innen rundum mit Dämmplatten versehen werden. Diese gibt es in Stärken von 2 bis 10 cm. Eine Beschichtung aus Aluminium reflektiert zusätzlich die Wärme in den Raum. Die Dämmplatten müssen dicht auf die Wand geklebt werden, damit keine warme feuchte Raumluft hinter die Platten gelangen und dort Schimmel verursachen kann. Bei wenig Platz muss für die Montage gegebenenfalls der Heizkörper abmontiert werden. Dünne Dämmfolien hinter den Heizkörpern bringen zwar nicht viel, sind aber besser als nichts. Optimal wäre es, die Heizkörper nach vorne zu setzen und die Nische ganz mit Dämmmaterial auszufüllen. Dies bietet sich vor allem bei einer Heizungsmodernisierung an, wenn sowieso Heizkörper ausgetauscht werden sollen. Das geht in der Regel nicht ohne eine Fachfirma.

Leitungsdämmung – jeder Meter spart!

Mit einer lückenlosen Leitungsdämmung stellen Sie sicher, dass auf Dauer keine Wärme auf dem Weg vom Keller durchs Haus verloren geht. Das Dämmen der Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie von Heizungsarmaturen in unbeheizten Räumen ist nicht nur Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), sondern so kann pro Meter Rohr im Jahr einiges an Heizkosten gespart werden – es lohnt sich also auch bei wenigen Metern. Dafür muss kein Fachbetrieb beauftragt werden. Rohre dämmen können Sie ganz einfach selbst, dann macht sich die Investition oft bereits in weniger als einem Jahr bezahlt.

Im Handel gibt es eine umfangreiche Produktpalette an Dämmstoffen, etwa Rohrisolierungen aus Kunststoff mit selbstklebenden Nähten oder vorkonfektionierte Dämmschalen, die auch das nachträgliche Dämmen so einfach wie möglich machen. Die Kosten für das Dämmmaterial liegen zwischen drei und zehn Euro pro Meter. Die Dämmschichtdicke sollte mindestens dem Rohrdurchmesser entsprechen, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials von 0,035 W/(m×K).

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.