"20 Prozent weniger Heizenergie" Nr.7: Einfache Dämmmaßnahmen
Rollladenkästen, Heizkörpernischen und Warmwasserleitungen dämmen. Diese Maßnahmen sind kostengünstig und bei handwerklichem Geschick auch gut in Eigenleistung zu machen.
Foto:
VZ NRW
Off
20 Prozent weniger - mindestens!
Die folgenden Energiesparmaßnahmen sind kostengünstig und bei handwerklichem Geschick auch gut in Eigenleistung zu machen. In einer Mietwohnung sollte vorher die Erlaubnis des Vermietenden eingeholt werden, am besten schriftlich.
Dämmung der Rollladenkästen
Rollladenkästen sind bei vielen älteren Gebäuden ein Schwachpunkt, da sie meist nur sehr dünne Wände haben und oft nicht richtig dicht sind. Erheblicher Wärmeverlust und unangenehme Zugerscheinungen sind die Folge. In vielen Fällen ist eine Dämmung mit wenig Aufwand möglich. Der Rollladenkasten kann von innen an allen Seiten mit passgenau zugeschnittenen Dämmplatten gedämmt werden. Da die Platten nur dünn sein können, sollten sie eine möglichst gute Wärmedämmwirkung haben. Man bemisst diese mit der Wärmeleitfähigkeit. Je niedriger die Wärmeleitfähigkeit, umso besser ist die Dämmwirkung des Materials. Um Zugluft zu vermeiden, sollten die Gurtdurchführung mit einer Bürstendichtung nachgerüstet und alle Fugen am Revisionsdeckel abgedichtet werden. Für die nachträgliche Dämmung gibt es auch spezielle Formteile oder flexible Dämmplatten, die in den vorhandenen Kasten eingepasst und fixiert werden.
Foto:
VZ RLP
Dämmung der Heizkörpernischen
Früher wurden Heizkörper oft in Heizkörpernischen eingebaut, um sie aus dem Weg zu schaffen. Aber das wird teuer erkauft. Die Außenwand ist in diesem Bereich deutlich dünner, was zu hohen Energieverlusten führt. Auf der Wärmebildaufnahme sieht man deutlich den höheren Wärmeverlust (rot) in der Heizkörpernische.
Foto:
Norbert Keil
Heizkörpernischen sollten daher von innen rundum mit Dämmplatten versehen werden. Diese gibt es in Stärken von 2 bis 10 cm. Eine Beschichtung aus Aluminium reflektiert zusätzlich die Wärme in den Raum. Die Dämmplatten müssen dicht auf die Wand geklebt werden, damit keine warme feuchte Raumluft hinter die Platten gelangen und dort Schimmel verursachen kann. Bei wenig Platz muss für die Montage gegebenenfalls der Heizkörper abmontiert werden. Dünne Dämmfolien hinter den Heizkörpern bringen zwar nicht viel, sind aber besser als nichts. Optimal wäre es, die Heizkörper nach vorne zu setzen und die Nische ganz mit Dämmmaterial auszufüllen. Dies bietet sich vor allem bei einer Heizungsmodernisierung an, wenn sowieso Heizkörper ausgetauscht werden sollen. Das geht in der Regel nicht ohne eine Fachfirma.
Leitungsdämmung – jeder Meter spart!
Mit einer lückenlosen Leitungsdämmung stellen Sie sicher, dass auf Dauer keine Wärme auf dem Weg vom Keller durchs Haus verloren geht. Das Dämmen der Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie von Heizungsarmaturen in unbeheizten Räumen ist nicht nur Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), sondern so kann pro Meter Rohr im Jahr einiges an Heizkosten gespart werden – es lohnt sich also auch bei wenigen Metern. Dafür muss kein Fachbetrieb beauftragt werden. Rohre dämmen können Sie ganz einfach selbst, dann macht sich die Investition oft bereits in weniger als einem Jahr bezahlt.
Im Handel gibt es eine umfangreiche Produktpalette an Dämmstoffen, etwa Rohrisolierungen aus Kunststoff mit selbstklebenden Nähten oder vorkonfektionierte Dämmschalen, die auch das nachträgliche Dämmen so einfach wie möglich machen. Die Kosten für das Dämmmaterial liegen zwischen drei und zehn Euro pro Meter. Die Dämmschichtdicke sollte mindestens dem Rohrdurchmesser entsprechen, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials von 0,035 W/(m×K).
Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.
Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen
Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte
Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.