"20 Prozent weniger - mindestens!" Die Kampagne

Angesichts der Klima- und Energiekrise sowie steigendender Energiekosten ist das Thema Energie sparen aktuell wichtiger denn je.
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20 Prozent weniger - mindestens!

20 Prozent weniger Verbrauch – nicht nur Industrie und Gewerbe werden zum Sparen angehalten, sondern auch die Privathaushalte. Denn auf private Haushalte entfallen immerhin etwa 30 Prozent des gesamten Energieverbrauchs sowie rund ein Viertel des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland.

Im Haushalt entfallen durchschnitlich mehr als 85 Prozent des Endenergieverbrauchs auf Heizung und Warmwasserbereitung.

Wo im Haushalt die Einsparpotentiale schlummern und wie man es schaffen kann, 20 Prozent einzusparen – oder sogar noch mehr – das erfahren Sie mit dieser Kampagne. Zusätzlich geben wir konkrete Tipps und räumen mit einigen Mythen und Irrtümern auf, die rund um das Thema Energie sparen in Umlauf sind.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

 

 

 

 

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Energiesparen zu Hause? 20 Prozent weniger - mindestens!

Weniger Stromverbrauch und Heizenergie? Wir zeigen jeweils 15 Möglichkeiten zum Energie sparen zu Hause.

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Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung in über 70 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz

Die unabhängige und kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. - am Telefon, per Videogespräch, über E-Mail oder in einer unserer 70 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.