"20 Prozent weniger Stromverbrauch" Nr.3: Welche Rolle spielt der Stand-by-Verbrauch?

Seit 2010 verkaufte Elektrogeräte dürfen nur noch sehr wenig Strom im Stand-by-Modus verbrauchen. Genau Hinschauen lohnt sich trotzdem.
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20 Prozent weniger - mindestens!

Die EU- Ökodesign-Richtlinie (EU-Richtlinie 2009/125/EG) sorgt seit 2010 dafür, dass viele seit diesem Zeitpunkt verkaufte Elektrogeräte nur noch sehr wenig Strom im Stand-by-Modus verbrauchen dürfen.

Bei den meisten Geräteklassen liegt der zulässige Grenzwert der Leistungsaufnahme im Stand-by zwischen 0,5 und 1,0 Watt. Das bedeutet, dass solche Geräte im Bereitschaftszustand weniger als 5 bzw. 9 kWh pro Jahr verbrauchen. Trotzdem lohnt sich das genaue Hinsehen und Nachmessen. In vielen Haushalten gibt es nach wie vor das ein oder andere Altgerät, das einen höheren Verbrauch im Bereitschaftsmodus aufweist. 10 Watt Leistungsaufnahme sind hier keine Seltenheit. Das entspricht einem Jahresverbrauch von knapp 90 kWh und Stromkosten von rund 35 € pro Jahr.

Aber auch bei moderneren Geräten kann ein Schnellstartmodus aktiviert sein, in dem zum Beispiel permanent auf ein Aufwecksignal über WLAN gelauert wird (Wake on LAN), wodurch der Stromverbrauch in die Höhe geht. Viele Geräte suchen zudem nachts regelmäßig nach Updates. Schauen Sie in den Geräteeinstellungen, ob Sie diesen Mehrverbrauch reduzieren können. Wenn nicht, hilft nur Stecker ziehen oder Ausschalten über eine schaltbare Steckdose oder Steckerleiste.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.