Wenn ein Gebiet grundsätzlich für ein Wärmenetz geeignet ist, folgt ein ausführliches Prüfverfahren. Dieses teilt sich in folgende Schritte auf:
Bestandsanalyse
Kurz: Ein Blick auf die gegenwärtige Situation vor Ort.
In der Bestandsanalyse werden Daten über den aktuellen Wärmeverbrauch in der Kommune gesammelt. Dazu gehören Informationen über bestehende Heizsysteme, bereits vorhandene Wärmenetze und die Art der Energieversorgung. Ziel ist es, ein genaues Bild der aktuellen Situation zu erhalten.
Potentialanalyse
Kurz: Ein Blick auf das, was zukünftig sinnvoll sein könnte.
Die Potentialanalyse untersucht, welche erneuerbaren Energiequellen in der Region genutzt werden könnten. Dazu zählen zum Beispiel Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder Abwärme aus Industrieprozessen. Auch mögliche Speicherlösungen werden betrachtet. Die Analyse zeigt, wie viel klimafreundliche Wärme lokal erzeugt werden kann.
Zielszenarien
Kurz: Ein Blick auf die Wege und Ziele, die bis 2045 gegangen und erreicht werden sollten.
Auf Basis der Bestands- und Potentialanalyse werden sogenannte Zielszenarien entwickelt. Diese zeigen, wie sich die Wärmeversorgung in einem Gebiet bis zum Jahr 2045 entwickeln könnte. Dabei werden Annahmen getroffen, etwa wie viele Gebäude jährlich energetisch saniert werden oder wie sich der Energiebedarf verändert. Die Szenarien helfen, realistische und langfristige Ziele zu formulieren.
Wärmewendestrategie
Kurz: Die Darstellung der Umsetzung eines möglichen, aber konkreten Wärmewende-Plans in einer bestimmten Kommune.
Die Wärmewendestrategie fasst zusammen, wie die Kommune die Wärmewende konkret angehen möchte. Sie enthält einen Maßnahmenkatalog und beschreibt, wie die Umsetzung in die Verwaltungsabläufe integriert werden kann. Dabei ist wichtig zu wissen: Die Wärmeplanung ersetzt keine Detailplanung. Die Umsetzungsplanung einzelner Netze erfolgt parallel oder anschließend und kann sich über viele Jahre ziehen. Ob ein Wärmenetz tatsächlich gebaut wird, hängt von vielen weiteren Faktoren ab – zum Beispiel von der Bereitschaft der Haushalte, sich anzuschließen, von den Investitionskosten, von Genehmigungsverfahren und von der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
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