Welche Daten werden bei einer KWP erhoben?
Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Daten erhoben, um die zukünftige Wärmeversorgung fundiert planen zu können. Dazu zählen unter anderem Energieverbräuche, Heizungstypen, vorhandene Infrastrukturen sowie die Mengen erzeugter Energie. Diese Informationen stammen beispielsweise von Netzbetreibern oder Schornsteinfegern und werden anonymisiert übermittelt. Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind personenbezogene Daten ausgeschlossen. Stattdessen erfolgt eine Zusammenfassung auf Ebene von Baublöcken oder Straßenzügen.
Wann kann ein verkürztes Verfahren für ein Teilgebiet angewandt werden?
Ein verkürztes Verfahren innerhalb der Wärmeplanung kann dann angewendet werden, wenn im betrachteten Gebiet kein Wärmenetz existiert, keine konkreten Hinweise auf nutzbare Potenziale vorliegen und die Siedlungsstruktur den wirtschaftlichen Betrieb eines Wärmenetzes nicht zulässt. Dies betrifft häufig ländliche oder sehr kleinteilig bebaute Gebiete. Das bedeutet konkret, dass in diesem Gebiet kein Wärmenetz entstehen wird.
Bis wann muss ein kommunaler Wärmeplan vorliegen?
Die Fristen für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans sind gesetzlich geregelt. Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Wärmeplan bis spätestens Juni 2026 vorlegen. Kleinere Gemeinden haben dafür bis Juni 2028 Zeit. Viele Gemeinden sind bereits in der Bestandsanalyse oder Eignungsprüfung und bieten im Rahmen der Bürgerbeteiligung Informationen an.
Welche Folgen hat das Vorliegen eines Wärmeplans?
Ein vorliegender Wärmeplan stellt zunächst eine strategische Absichtserklärung der Kommune dar. Er zeigt auf, wie die Wärmeversorgung in einem bestimmten Gebiet künftig gestaltet werden könnte. Der Plan muss bei weiteren städtebaulichen Planungen – etwa bei Bebauungsplänen oder Sanierungsgebieten – berücksichtigt werden. Allerdings garantiert der Wärmeplan nicht, dass ein darin vorgesehenes Wärmenetz tatsächlich gebaut wird oder wann ein Anschluss möglich ist. Auch Aussagen zu Anschlussbedingungen oder Kosten enthält der Plan nicht. Selbst wenn ein Wärmenetz umgesetzt wird, kann es noch Jahre dauern, bis ein Anschluss technisch und wirtschaftlich möglich ist – und es besteht immer die Möglichkeit, dass Projekte gestoppt werden. Rechtliche Ansprüche auf einen Anschluss entstehen aus einem vorliegenden Plan nicht.
Wie können sich Bürger:innen an der Wärmeplanung beteiligen?
Bürgerinnen und Bürger können sich aktiv an der Wärmeplanung beteiligen. Die Kommunen bieten dazu in der Regel Informationsveranstaltungen, Online-Beteiligungen oder Bürgerdialoge an, auch in Kooperation mit den Verbraucherzentralen. In diesen Formaten können Anregungen eingebracht und Fragen gestellt werden, die in die Planung einfließen können.
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