Unterrichtsmaterial: Die eigenen Rechte kennen

Stand:
Das Bildungsmaterial vermittelt Hintergrundwissen zu den Themen Kaufentscheidung, Werbung und Kaufverträgen für Lehrkräfte und unterstützt sie bei der Unterrichtsplanung durch Methodensammlungen und Materialien.
Junge mit Buch in der Hand.
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Das Thema Verbraucherrecht ist nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Schülerinnen und Schüler wichtig. Kinder und Jugendliche bilden eine gezielt durch Werbung und Produktdesign angesprochene Kundengruppe, sie treffen Kaufentscheidungen – wenn auch noch nicht unbedingt allein. Mit ihrem Taschengeld können Schülerinnen und Schüler auch bereits selbständig agieren und treffen erste Konsumentscheidungen selbst. Grundlegendes Wissen über die wichtigsten Regelungen ermöglicht ein selbstbewussteres Auftreten als informierte und kritische Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits in jungen Jahren und damit niedrigeren Klassenstufen für das Thema zu sensibilisieren.

Letzte Aktualisierung: 09/2023
Schulform: Alle
Zielgruppe: Klasse 5 - 13
Fächer: Fachübergreifend

Die Inhalte des Bildungsmaterials

Die Kaufentscheidung

Kinder und Jugendliche sind eine interessante Werbe-Zielgruppe für Unternehmen und werden deshalb gezielt adressiert. Das Bildungsmaterial informiert über verschiedene Werbeformen und gibt Tipps, wie Kaufentscheidungen zum Beispiel durch Preisvergleiche rationaler getroffen werden können.

Der Kaufvertrag

Smartphones sind viel mehr als nur Telefone – viele ihrer Funktionen lassen sich aber nur mit Apps nutzen. Deshalb stehen die kleinen Programme Mit jedem Kauf wird ein Vertrag abgeschlossen, mit Rechten und Pflichten für beide Vertragspartner. Das Bildungsmaterial informiert über die wichtigsten damit zusammenhängenden verbraucherrechtlichen Themen wie Gewährleistungs- und Widerrufsrecht und sichere Bezahlmethoden. Da Kinder und Jugendliche nur beschränkt geschäftsfähig sind, wird auch die Geschäftsfähigkeit thematisiert.

Download des Materials

Die eigenen Rechte kennen

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
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Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.