Verständliche Informationen
Die Verbraucherzentrale will, dass alle Menschen Infos auf der Internet-Seite besser verstehen.
Deshalb gibt es die Infos auch in Leichter Sprache.
Dieser Text ist eine kurze Zusammenfassung.
Mehr Infos
Es gibt noch mehr Infos zu diesem Thema.
Den langen Text finden Sie hier:
Wer bezahlt Pflege-hilfsmittel?
Der lange Text ist nicht in leichter Sprache geschrieben.
Was sind Pflege-Hilfsmittel? 
Dazu gehören:
- Rollstuhl
- Einlagen
- Geh-Hilfen
- Prothesen
- Hör-Geräte
- Kompressions-strümpfe
- Inkontinenz-Hilfen
Was zahlt die Kranken-kasse?
Wenn Sie Hilfs-mittel brauchen
dann bekommen Sie vom Arzt ein Rezept.
Das Rezept zeigen Sie im Sanitäts-Haus.
Da bekommen Sie das Hilfs-mittel.
Die Kranken-Kasse zahlt einen Teil für das Hilfs-Mittel.
Aber Achtung:
Die Kranken-Kasse zahlt nicht alles.
Zuzahlung
Sie müssen einen Teil von dem Hilfs-Mittel bezahlen.
Das Fachwort ist: Zuzahlung.
Das steht im Gesetz.
Das ist wie bei Medikamenten.

Oder wenn Sie ins Krankenhaus müssen.
Sie müssen zehn Prozent von dem Hilfs-Mittel bezahlen.
Das sind zwischen fünf und zehn Euro.
Das Geld geben Sie dem Verkäufer von dem Hilfs-Mittel.
Bessere Hilfs-Mittel
Vielleicht wollen Sie ein besseres Hilfs-Mittel.
Dann müssen Sie mehr bezahlen.
Die Kranken-Kasse bezahlt nur ein normales Hilfs-Mittel.
Diese Mehr-Kosten heißen auch Aufzahlung.
Sie müssen einen Brief schreiben.
Der Brief heißt: Mehr-kosten-erklärung.
In dem Brief sagen Sie:
Sie wissen von der Aufzahlung.
Und Sie wollen nicht mehr Geld von der Kranken-Kasse.
Manchmal höhere Zuzahlung
Manche Hilfs-Mittel sind wie normale Sachen.
Zum Beispiel: Schuhe.
Aber diese besonderen Schuhe helfen bei einer Behinderung.
Die besonderen Schuhe sind teuer.
Sie müssen dann nur das Geld für normale Schuhe bezahlen.
Die Kranken-kasse zahlt den Rest der Kosten.
Die Bilder sind von der Lebenshilfe Bremen e.V., Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen
Der Text wurde von der KI SummAI GmbH, Tal 44, 80331 München übersetzt
und in der VZ-RLP redaktionell bearbeitet.