Projekt: Besser Essen

Stand:
Landesweite Information und Beratung der Verbraucher:innen im Bereich Lebensmittel und Ernährung
Frau an einem Marktstand mit Gemüse
Off

Mit dem Projekt möchte der Fachbereich Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Verbraucher:innen darin unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen beim Lebensmitteleinkauf zu treffen. Dies geschieht durch vielfältige Orientierungshilfen und Informationsangebote. So werden neben der telefonischen und schriftlichen Beratung auch persönliche Beratungen durch die Fachberatungen an den Standorten Mainz, Ludwigshafen, Trier und Koblenz angeboten. Darüber hinaus vermittelt der Fachbereich in Vorträgen, sowohl für die breite Öffentlichkeit als auch für besonders schutzbedürftige Zielgruppen, Entscheidungshilfen zur Lebensmittelauswahl, bei denen auch Klima- und Nachhaltigkeitsaspekte eine zentrale Rolle spielen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der schulischen Verbraucherbildung im Bereich Lebensmittel und Ernährung. Ergänzt wird das Angebot durch zielgruppenspezifische Aktivitäten wie Schulungen für Multiplikator:innen, Infoecken sowie Mitmachaktionen in Kitas und Schulen. Darüber hinaus setzt sich der Fachbereich aktiv für die Interessen der Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft ein, dies geschieht unter anderem durch unabhängige Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, kritische Marktchecks sowie die Mitarbeit in relevanten Gremien. In 2024 wurde unter anderem zu den Themen Ernährungskommunikation in Sozialen Medien, Ausgewogene Ernährung bei niedrigerem Budget und gesundheitsfördernde Ernährung relevante Informationen bereitgestellt. Das Projekt wird bereits langjährig vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz gefördert. 

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative

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Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.