Richtig lagern und Lebensmittel retten

Stand:
Interaktiver Kühhlschrank mit Tipps zur Lebensmittelrettung
Zwei Frauen stehen an einem Tisch und blicken nach hinten. Eien Frau greift dabei in einen Korb vor ihr.
Off

Gehören Radieschen in den Kühlschrank und wo sind Pizzareste am besten aufgehoben? Bei der Lagerung von Lebensmitteln gibt es viele offene Fragen. Ein riesiger Kühlschrank der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gibt die passenden Antworten. Er steht vom 9. bis 12. September 2024 jeweils von 10 bis 18 Uhr in der Ludwigsstraße in Mainz. Ziel der Aktion ist es, mit der richtigen Lagerung Lebensmittelabfälle zu reduzieren und so Umwelt und Geldbeutel zu schonen. Denn laut einer Erhebung aus dem Jahr 2021 machen Lebensmittelabfälle in Privathaushalten mit 60 Prozent immer noch den größten Teil der Lebensmittelverschwendung aus. Ganze 79 Kilogramm Lebensmittel landen pro Kopf und Jahr im Müll statt auf dem Teller. Das muss nicht sein. Deshalb setzt sich das Projekt „Zu gut für die Tonne“ seit 2012 dafür ein, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren.

Jedes Lebensmittel hat seinen Lieblingsplatz: Tomaten fühlen sich zum Beispiel außerhalb des Kühlschranks am wohlsten, Eier halten sich hingegen bei kühlen Temperaturen länger. Die richtige Lagerung sorgt dafür, dass Lebensmittel länger frisch und genießbar bleiben. Außerdem beeinflusst sie die Konsistenz und das Aroma. Der XXL-Kühlschrank gibt Verbraucher:innen viele nützliche Tipps rund um die Lebensmittellagerung. Außerdem gibt es hilfreiche Give-aways, damit auch zu Hause jeder weiß, welche Lebensmittel in welches Fach des Kühlschranks gehören und welche zuerst verzehrt werden sollten.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.