Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Stand:
Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich ab sofort für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden.
Schmuckbild: Facebook-App

So profitieren Sie von der Klage gegen Facebook:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check, ob Sie bei der Klage gegen Facebook mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

 

So bleiben Sie auf dem Laufenden

Klageregister: Wie kann ich mich eintragen? 

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise.

Termine

  • 09. Dezember 2024
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gegen Facebook ein.
  • 05. Mai 2025 
    Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • 10. Oktober 2025
    Mündliche Verhandlung 
    Beim Hanseatischen Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

2021 wurde ein gigantisches Datenleck bei Facebook bekannt. Unbekannte hatten Millionen Datensätzen von Nutzer:innen erbeutet, die sie online zum Kauf anboten. Der Diebstahl kann die Nutzer:innen auf verschiedenste Weise schädigen. Zum Beispiel durch belästigende Anrufe und SMS, durch Phishing, den „Enkel-Trick“ oder sogar Identitätsdiebstahl. Und natürlich kommt dazu immer die Angst, nicht zu wissen, wer die Daten besitzt und was er mit ihnen vorhat. Oder bereits getan hat. 

Welches Ziel hat die Klage?

Mit der Klage soll verbindlich festgestellt werden, dass Facebook gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, weil das Unternehmen den Datendiebstahl ermöglichte. Diese Feststellung ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Facebook an die betroffenen Nutzer:innen Schadensersatz zahlen muss. Außerdem soll das Gericht konkrete Geldbeträge festlegen, die den Betroffenen zustehen. 
 

Um wie viel Geld geht es?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um einen Schadensersatz von 100 Euro zu erhalten. In dem Fall wurden die Telefonnummer, der Name, die Facebook-ID sowie der Arbeitsort eines Nutzers veröffentlicht. Nach unserer Auffassung sind in bestimmten Fällen höhere Beträge zu zahlen, wenn weitere Daten gestohlen und veröffentlicht wurden. Auch das wollen wir mit der Klage feststellen lassen.

Für die folgenden zusätzlich veröffentlichten Daten machen wir in der Klage folgende Erhöhungsbeträge geltend:

  • E-Mail-Adresse: + 100 Euro
  • Geburtsdatum: + 100 Euro
  • Wohnort: + 100 Euro
  • Beziehungsstatus: + 200 Euro

Wer durch den Vorfall konkrete psychische oder finanzielle Schäden erlitten hat, kann zudem gegebenenfalls individuell noch mehr fordern. Da die Schadenshöhe in solchen Fällen vom Einzelfall abhängt, kann sie in der Sammelklage nicht pauschal festgelegt werden.

 

Wer ist betroffen?

Betroffen kann sein, wer in den Jahren 2018 und/oder 2019 ein privates Facebook-Profil hatte und bei Facebook seine Telefonnummer angegeben hatte. Wir stellen einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie an der Klage teilnehmen können.

An der Klage können nur Verbraucher:innen teilnehmen, die dauerhaft in Deutschland leben – egal, ob sie Deutsche oder Ausländer sind.
 

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