Achtung Telefonbetrug!

Pressemitteilung vom
Warnung vor neuer Lotto-Abzockmasche
Mann schaut verärgert auf sein Smartphone.
  • Aktuell versuchen Betrüger, über Telefonanrufe an persönliche Daten zu gelangen.
  • Ein angeblich abgeschlossenes Gewinnspiel-Abo wird als Vorwand genutzt
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps gegen Phishing-Anrufe
Off

Im Juni haben uns mehrere Betroffene über Anrufe informiert, bei denen sich die Anrufenden als Angestellte von Gewinnspielfirmen ausgeben und behaupten, man hätte ein Gewinnspielvertrag abgeschlossen und vergessen diesen zu kündigen. Im weiteren Gespräch wird den Angerufenen unterbreitet, dass man nun die einmalige Möglichkeit zur Sonderkündigung für nur 79 Euro habe – Das Abo laufe ansonsten weiter. Die Verbraucherzentrale rät: Nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall auf das Angebot eingehen.

Eine Verbraucherin berichtet

Eine Verbraucherin rief bei der Hotline der Verbraucherzentrale an, nachdem sie einen unseriösen Anruf erhalten hatte: „Guten Tag, ich habe eben einen Anruf bekommen. Ein Herr sprach mit mir wegen eines angeblichen Lotto Abos, dass ich auf Probe abgeschlossen habe und – wie in den AGB angegeben – hätte kündigen müssen. Es gäbe jetzt die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes für einmalig 79,00 Euro. Hierfür müsse ich jedoch meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts abgeschlossen habe. Daraufhin lachte er und wiederholte sich, dass das Abo dann jetzt weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht würde. Ich fragte nach seinem Namen und von wessen Gesellschaft er anruft. Er hörte mir nicht zu und wiederholte sich einfach.“ Die Verbraucherin ging nicht weiter auf den Anrufer ein. Immer wieder versuchen Betrüger:innen, Verbraucher:innen am Telefon sensible Daten zu entlocken.

Unseriöse Anrufe abwehren – die Verbraucherzentrale gibt Tipps

  • Am besten lässt man sich  erst gar nicht auf ein ungewolltes Gespräch ein: Das schützt vor untergeschobenen Verträgen, aber auch davor, in Zukunft immer wieder angerufen zu werden. Auffällige Gespräche daher lieber vorzeitig beenden: Das ist nicht unhöflich, sondern unser gutes Recht.
  • Am Telefon sollte man unbekannten Personen keine Auskünfte über personenbezogenen Daten und Konten erteilen. Telefonisch werden niemals Bankdaten abgefragt oder abgeglichen.
  • Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb unseriöse Anrufe zu melden. Das kann man hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.
  • Wurde  bei einem Werbeanruf ein Vertrag untergeschoben, können Betroffene sich wehren. Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

 

Die telefonische Erstberatungshotline bei rechtlichen Fragen ist jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer (06131) 28 48 120 zu erreichen.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.