Damit der Fernseher 2025 nicht schwarz wird

Pressemitteilung vom
Öffentlich-rechtliche Sender nur noch in HDTV empfangbar
  • ARD und ZDF stellen 2025 ihre Ausstrahlung in Standardqualität ein
  • In vielen Fällen hilft ein Sendersuchlauf
  • Ältere Fernseher können mit einem HD-Receiver nachgerüstet werden
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Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Am 7. Januar 2025 wird zunächst die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV übertragen. Das ZDF folgt am 18. November 2025. Ab diesem Zeitpunkt sind die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF ausschließlich in hochauflösender Qualität empfangbar.

Verbraucherinnen und Verbraucher sehen bereits jetzt entsprechende Hinweise in den Programmen der ARD. Die Abschaltung betrifft ausschließlich die Übertragung über Satellit und Kabel. Für Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) wurde die Umstellung bereits 2017 vorgenommen.

Was müssen betroffene Verbraucher:innen nun tun, um auch weiterhin ihre Lieblingssendungen empfangen zu können? „In den meisten Fällen reicht ein einfacher Sendersuchlauf, wenn der Fernseher nicht älter als 10-12 Jahre ist“, erklärt Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Viele moderne Fernseher haben bereits einen integrierten HD-Empfänger.“ Besitzer älterer Geräte mit Satelliten- oder Kabelreceiver müssen unter Umständen einen neuen HD-Receiver anschaffen. Diese sind bereits ab ca. 30-50 Euro erhältlich. Auch Besitzer von Röhrenfernsehern können durch den Austausch des Receivers weiterhin fernsehen, sollten jedoch überlegen, ob nicht auch aus Gründen der Energieeffizienz ein neuer Fernseher mit integriertem Empfangsteil sinnvoller wäre.

Für weitere Informationen und Beratung können sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden. Die technische Hotline ist immer montags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 222 zu erreichen. Am 16.Dezember ist die Hotline in diesem Jahr noch mal besetzt, danach wieder am 13. Januar 2025. Die telefonische Beratung ist kostenlos.

 

VZ-RLP
 

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