Genug Betrug: Schockanrufe mit Künstlicher Intelligenz

Pressemitteilung vom
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben Tipps, wie Sie sich schützen können
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Immer wieder versuchen Betrüger mit sogenannten Schockanrufen, an Geld oder Wertsachen der Angerufenen zu gelangen. Sie täuschen am Telefon eine Notsituation vor, die angeblich schnelles Handeln erfordert. So wollen sie die mit der Situation überforderten Angerufenen dazu bringen, Geld zu überweisen oder Bargeld und Wertsachen an sie zu übergeben. Die Anrufer:innen geben sich meist als verwandte Person oder als ein mit dem Vorgang betrauter Polizeibeamter aus.

Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen darauf aufmerksam, dass sich die Kriminellen beim Telefonbetrug auch die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) zunutze machen könnten. Die Betrüger haben durch die Nutzung von KI die Option, Stimmen nachzustellen, die täuschend echt nach den angeblichen Verwandten klingen. Das soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Angerufenen tatsächlich glauben, eine ihnen nahestehende Person am Telefon zu haben, die dringend Hilfe braucht und Geld benötigt. Den Betrug zu erkennen wird für die Angerufenen umso schwieriger. Die Stimmen nachahmen könnten die Täter zum Beispiel mit Audioaufnahmen aus sozialen Medien, beispielsweise durch das Sprechen einer Person in einem Video.

Wie kann man sich vor den Betrügern schützen? Das LKA und die Verbraucherzentrale geben folgende Tipps:

  • Seien Sie misstrauisch. Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Anrufs, sollte das Gespräch beendet werden.
  • Rufen Sie die vermeintlich anrufende Person unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.
  • Stellen Sie Fragen, deren Antwort nur die echte Person kennen kann.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte.
  • Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer von Betrügern geworden sind.
  • Gehen Sie möglichst sparsam mit persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken um.


Weitere Informationen zu Betrug mit Schockanrufen finden Sie auf der Internetseite der Polizei (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

VZ-RLP

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