Bundesnetzagentur prüft Voraussetzungen für Vertrauenssiegel für Vergleichsportale

Pressemitteilung vom
Mehr Transparenz für Verbraucher bei online-Vermittlung von Strom- und Gasverträgen in Sicht

Die wichtigsten Forderungen der Verbraucherzentrale vorab: 

  • Klare Trennung von Versorgungstarifen und Werbung
  • Neutrale Filter-Voreinstellungen für Tarifsuchen
  • Transparente Darstellung der Kostenbestandteile (Verbrauchspreis und Grundgebühr)
  • Einheitliche Vorgaben und Definitionen zur Darstellung von Preisgarantien
  • Einheitliche Vorgaben und Definitionen zur Darstellung von Boni
Off

FlexStrom, TelDaFax, CareEnergy, BEV sind nur die Namen der großen Unternehmen, die in den letzten 10 Jahren im Sektor Energieversorgung von privaten Endkunden pleite gegangen sind und viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur verärgert, sondern auch finanziell geschädigt haben. Zahlreiche Verbraucher:innen haben über sogenannte Vergleichsportale wie verivox und check24 ihren Weg zu diesen Unternehmen gefunden.

Um Verbraucher:innen mehr Sicherheit bei der Suche nach einem neuen Strom- oder Gasanbieter zu geben, wird die Bundesnetzagentur  ein Vertrauenssiegel entwickeln. Dies soll an Vergleichsportale vergeben werden, die vorgegebene Kriterien einhalten, so dass sich Angebote für Verbraucher:innen mit einem Höchstmaß an Transparenz darstellen. 
„Verbraucherinnen und Verbraucher wollen günstige Angebote bei zuverlässigen Anbietern“, stellt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, klar. „Definierte Anforderungen an eine entsprechend transparente Darstellung auf den Websiten der Vergleichsportale, die dieses Siegel für sich beanspruchen wollen, sind daher ein wichtiges Instrument zum Schutz der Verbraucher:innen. Die Erfahrungen der Vergangenheit hat uns gelehrt, dass die Ausgestaltung des Vertrauenssiegels eine sehr gute Chance ist, den Zugang zu Angeboten für Verbraucher:innen positiv zu verändern“, ergänzt Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Der Verbraucherzentralen Dachverband hat deswegen in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die Anforderungen, die Vergleichsportale bei der Darstellung verfügbarer Versorgungstarife erfüllen müssen, wenn sie mit dem Siegel operieren wollen, Forderungen zusammengestellt, die der Bundesnetzagentur als gesetzlich Beauftragte obere Bundesbehörde für die Vergabe dieses Vertrauenssiegels vorgelegt wurden.

Einzelheiten können dem hier verlinkten Papier entnommen werden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.