- Unklare Nachforderungen: Mainova erhebt pauschale Rückforderungen wegen Gaspreisbremsen 2023, ohne transparente Berechnungsgrundlage.
- Zunehmende Beschwerden: Seit September wenden sich vermehrt Kundinnen und Kunden mit diesem Anliegen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
- Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch: Betroffene sollen die Forderung nicht akzeptieren und eine detaillierte Erläuterung verlangen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verzeichnet seit September 2025 eine zunehmende Zahl an Anfragen von Kundinnen und Kunden des Energieversorgers Mainova. Hintergrund sind Nachforderungen im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse des Jahres 2023. Betroffene berichten von pauschalen Rückforderungen zwischen 60 und 600 Euro – ohne nachvollziehbare Berechnungsgrundlage oder verständliche Erläuterung.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale erfolgen die Nachforderungen häufig ohne transparente Aufschlüsselung der zugrunde liegenden Beträge. In den Schreiben finden sich zum Teil widersprüchliche Angaben, konkrete Berechnungsnachweise fehlen meist. Für viele Kundinnen und Kunden ist daher nicht erkennbar, wie sich die Nachforderung zusammensetzt oder worauf sie beruht.
„Rechnungen für Energielieferungen müssen laut gesetzlichen Vorgaben klar und verständlich sein und auf Wunsch kostenlos erläutert werden“, erläutert Max Müller, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
„Gerade bei Nachberechnungen wie im Fall Mainova erwarten wir von Energieversorgern hohe Transparenz und eine verständliche Kommunikation. Viele Verbraucher:innen sind durch die späte und schwer nachvollziehbare Nachforderung verunsichert. Hier besteht dringender Verbesserungsbedarf“, betont Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Kritisch sieht die Verbraucherzentrale auch den Zeitpunkt der Nachforderung: „Warum diese Korrekturen erst jetzt – rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der Preisbremse – erfolgen, ist nicht nachvollziehbar“, so Müller weiter. Besonders problematisch sei dies für Vermieter:innen, die ihre Betriebskostenabrechnung für 2023 bereits erstellt haben und mögliche Nachzahlungen an Mieter:innen nicht mehr geltend machen können.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Forderungen schriftlich zu widersprechen, die Rechtsgrundlage zu erfragen und einen detaillierten Berechnungsnachweis innerhalb von vier Wochen anzufordern. Bleibt eine Antwort aus oder ist sie nicht nachvollziehbar, sollte die Schlichtungsstelle Energie kontaktiert werden. Im Zweifel sollten Betroffene sich rechtliche Unterstützung suchen.
VZ-RLP
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:
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