Strom- und Gas: Anbieterwechsel wird wieder interessant

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale
  • Die Preise am Strom- und Gasmarkt ziehen wieder an.
  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Preise zu vergleichen und einen Wechsel zu prüfen.
  • Informationen zum Anbieterwechsel bietet die Verbraucherzentrale in einem Web-Seminar.
Off

In letzter Zeit häufen sich wieder Verbrauchermeldungen über gestiegene Gas- aber vor allem Strompreise, bei einigen wenigen Versorgern sind die Erhöhungen drastisch. Durch einen Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann gerade in diesen Fällen viel Geld gespart werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, Preise zu vergleichen und über alternative Angebote zu informieren.

Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, empfiehlt, sich in Wechselportalen über Angebote auf dem Markt schlau zu machen, dabei aber genau darauf zu achten, die Filter der Portale für sich passend einzustellen. „Ein Wechsel kann sich für Privathaushalte derzeit auszahlen“, so Müller. „Bei der Verbraucherzentrale erfahren Interessierte, welche Unternehmen sich in der jüngsten Vergangenheit seriös verhalten haben und welche nicht. Zudem lässt sich ungefähr darstellen, wo faire Preise derzeit liegen sollten.“ Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden zudem regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss. Eine gute Gelegenheit, um seinem Versorger bei stark überhöhten Preisen Lebewohl zu sagen.

Was bei einem Anbieterwechsel zu beachten ist, erklärt Max Müller von der Verbraucherzentrale in dem Online-Vortrag „Anbieterwechsel im Strom- und Gasvertrag“. Das Web-Seminar findet am Donnerstag, 07. November von 17:00 bis 18:15 Uhr statt. Eine Anmeldung ist auf unserer Internetseite möglich.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Web-Seminar eingeschränkt.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium und vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.