- Die Ahrtalflut hat deutlich gemacht, wie notwendig Hochwasserprävention und Anpassung an den Klimawandel sind. Dazu gehört auch eine verlässliche und bezahlbare Elementarschadenversicherung.
- Sollte keine bundeseinheitliche Regelung möglich sein, fordert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine Pflichtversicherung auf Landesebene.
Allein im ersten Halbjahr 2024 gab es zahlreiche Überschwemmungen in den Ländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Bayern und Baden-Württemberg. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung durch den Klimawandel weiter verstärken und zu immer häufigeren und intensiveren Extremwetterereignissen führen wird.
Hochwasserschutz und präventive Maßnahmen sind daher unerlässlich. Ein wesentliches Element eines umfassenden Schutzes ist die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung, die einen bezahlbaren und solidarischen Schutz für alle bietet.
Frankreich hat mit dem System CatNat bereits ein bewährtes Modell: eine obligatorische Elementarschadenversicherung, die durch einen geringen Prämienaufschlag finanziert wird. Dieses Versicherungssystem bietet nicht nur Schutz, sondern sorgt auch für schnelle Hilfe im Schadensfall und finanziert sogar die kommunale Hochwasservorsorge mit.
Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, betont: „Hinzu kommt, dass nach derartigen Überschwemmungen die Versicherungsprämien für viele Hausbesitzer in den betroffenen Regionen unerschwinglich werden. Dies alles verdeutlicht die Notwendigkeit eines Systemwechsels.“
Wiederkehrende Naturkatastrophen belasten die öffentlichen Finanzen erheblich, wenn immense Steuermittel für Nothilfe und Wiederaufbau aufgewendet werden müssen. So stellt sich auch die Frage, wie zerstörte Infrastruktur wieder aufgebaut und vor allem finanziert werden soll. Dort wo Kommunen finanziell mit dem Wiederaufbau von zerstörten Straßen überlastet sind, könnte das Anheben der Anliegerbeiträge folgen. Diese Kosten werden die Betroffenen neben den privaten Kosten der Zerstörung dann doppelt belasten. Denn neben dieser öffentlichen Herkulesaufgabe, kommen zusätzlich noch die Kosten für privates Eigentum dazu. Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung, die die Betroffenen besser absichert und die finanziellen Lasten auf eine breitere Basis stellt, ohne die Steuergemeinschaft übermäßig zu belasten, muss das Ziel sein.
Das Sozialstaatsprinzip und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sind Aufträge an die Politik, die im Grundgesetz verankert sind. Hier ist die Politik gefragt, diesen Grundsatz in der Praxis umzusetzen. Der Gefahr von der Verödung einzelner Orte nach einer Naturkatastrophe, weil das Geld für den Wiederaufbau fehlt, muss etwas entgegengestellt werden. Die Ministerpräsidenten waren sich bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz einig, dass nur eine verpflichtende Versicherung gegen die zunehmende Gefahr von Extremwetterereignissen hilft und damit alle Menschen gleichermaßen schützt. Allerdings werden diese Forderungen bislang von der Bundesregierung abgelehnt.
Da die Bundesregierung keine bundeseinheitliche Regelung findet, steht es den Ländern frei, eigene Pflichtversicherungen zu beschließen. Das Grundgesetz eröffnet den Ländern im Wege der so genannten konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz die Möglichkeit, ihren Einwohner:innen Abhilfe zu schaffen, obwohl eigentlich der Bund zur Wahrung der Rechtseinheit hierzu aufgerufen wäre. Daher fordern wir die rheinlandpfälzische Landesregierung auf, gegebenenfalls auch im Verbund mit anderen Bundesländern, eine Elementarschadenpflichtversicherung auf Landesebene einzuführen.
Das Positionspapier der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden. Es wurde anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz an Bundes- und Landespolitiker aus Rheinland-Pfalz aller Parteien verschickt.
VZ-RLP