Richtig gut versichert: Berufsunfähigkeit

Pressemitteilung vom
Wie man den Verlust des Einkommens richtig absichert - Tipps der Verbraucherzentrale
Eine Frau arbeitet an einer Werkbank.
  • Wer durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit berufsunfähig wird, kann schnell in große finanzielle Schwierigkeiten kommen.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt dieses Risiko ab. Sie ist neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste private Versicherung.
  • Bei Preisen und Leistungen gibt es erhebliche Unterschiede. Sorgfältige Vergleiche und unabhängige Beratung sind daher unabdingbar.
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Wer nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr arbeiten kann, muss deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung kann man diese Versorgungslücke schließen und sich vor den finanziellen Folgen schützen.

„Trotz des hohen Risikos und der drohenden finanziellen Einbußen haben erschreckend wenige Berufstätige eine zusätzliche private Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. Sie rät, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen, wenn man noch gesund ist. Neben einem Preisvergleich ist es wichtig, das Kleingedruckte zu studieren. So erfährt man, was die Versicherungsleistung abdeckt und in welchen Fällen die Versicherung zahlt.

Nicht immer ist es leicht, den passenden Vertrag zu finden. Die Gesellschaften bewerten die gesundheitlichen Voraussetzungen, den ausgeübten Beruf oder das riskante Hobby unterschiedlich.
„Bei gleichen Leistungen können die Beitrags- und Leistungsunterschiede 100 Euro pro Monat ausmachen“, so Follmann. „Je nach Vertragsumfang kann man bei der Wahl des falschen Versicherers leicht einige Tausend Euro in den Sand setzen.“ Einen aktuellen Test mit Tarifübersichten bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de (Link verlässt die Seite der VZ).

Die Verbraucherzentrale rät beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Rente wird gezahlt, wenn der Versicherte in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann.
  • Die Versicherung prüft nicht, ob man mit seinen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte.
  • Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
  • Die Rente wird ab dem ersten Tag dieses Sechs-Monats-Zeitraums auch rückwirkend gezahlt. Bei verspäteter Meldung wird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend gezahlt.
  • Während der Leistungsprüfung wird der Beitrag auf Wunsch gestundet. In dieser Zeit fällt es oft schwer, die monatlichen Versicherungsbeiträge weiter zu zahlen.
  • Der Versicherer verzichtet darauf, den Vertrag zu kündigen oder die Beiträge anzuheben, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherte ohne Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat.
  • Der Vertrag gilt weltweit.
  • Bei einer befristeten Anerkennung verlangt der Versicherer nicht die Rückzahlung bereits gewährter Renten, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war.

 

Ausführliche Informationen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Dort gibt es auch einen Text zum Thema in Leichter Sprache sowie ein Video (Link verlässt die Seite der VZ) mit den wichtigsten Fragen und Antworten in Gebärdensprache.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Fragen und Antworten

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Und wer braucht eine? Die wichtigsten Antworten zum Thema geben wir in diesem Video.

Eine unabhängige Erstberatung bietet die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122. Eine ausführliche Beratung ist nach Terminvereinbarung möglich. Ratsuchende können einen Termin online oder telefonisch unter 06131-28480 vereinbaren. Die Kosten betragen 75 Euro.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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