Richtig gut versichert: Photovoltaikanlage richtig versichern

Pressemitteilung vom
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, sollte sich auch um eine Versicherung der Anlage kümmern.
Photovoltaikanlage auf einem Hausdach
  • Schäden an Photovoltaikanlagen können teuer werden.
  • Eine Versicherung ist über die Wohngebäudeversicherung aber auch als separate Photovoltaikversicherung möglich.
  • Die Verbraucherzentrale informiert, was beim Abschluss zu beachten ist.
On

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach betreibt, sollte sich auch um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Photovoltaikanlagen können für einen Aufpreis über die Wohngebäude- bzw. Elementarschadenversicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung versichert werden. Eine Photovoltaikversicherung ist teurer und lohnt sich meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung. „Die Versicherung sollte bereits vor Lieferung und Montagebeginn abgeschlossen bzw. dem Versicherer gemeldet werden“, so Renate Schröder, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dann ist auch schon die Installationsphase mitversichert.“
 

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kann zudem für Schäden haftbar gemacht werden, die Dritte durch die Anlage erleiden. Das kann zum Beispiel ein Feuer sein, das aufs Nachbardach übergreift oder ein Solarmodul, das vom Sturm heruntergerissen und auf ein Auto geschleudert wird. Daher gilt es mit der Privathaftpflichtversicherung zu klären, ob sie eine entsprechende Sonderklausel anbietet und diese in den Vertrag mit aufzunehmen. Alternativ kann man sich über eine eigene Photovoltaik-Betreiberhaftpflichtversicherung absichern.

Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung

Schäden an der eigenen Photovoltaikanlage durch Brand, Sturm, Hagel etc. können gegen einen Zusatzbeitrag über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Hausbesitzer sollten die Versicherung über die Photovoltaikanlage als bauliche Ergänzung melden und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Die Wohngebäudeversicherung deckt aber nur einen Teil der potenziellen Risiken ab und erstattet beispielsweise im Schadensfall nicht immer einen Ertragsausfall oder leistet bei einem Diebstahl.

Versicherungsschutz über eine Photovoltaikversicherung

Diese Versicherung sichert neben Brand, Sturm, Hagel auch Haftpflichtschäden ab und leistet bei Diebstahl und Ertragsausfall. Wer seine Photovoltaikanlage über einen Bankkredit finanziert, sollte zumindest in den Anfangsjahren eine spezielle Anlagenversicherung haben. Häufig schreibt die Bank dies sogar vertraglich vor.

Unabhängig davon, für welche Police man sich entscheidet, folgende Schäden sollten in der Versicherungsleistung enthalten sein: Brand, Sturm und Hagel, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz, Wasser und Frost, Kurzschluss und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere in gefährdeten Gebieten kann auch der Hochwasserschutz ein Aspekt sein, zum Beispiel, wenn zur Photovoltaikanlage im Keller auch ein Stromspeicher installiert wird.

Wichtig ist es vor Vertragsschluss zu prüfen, welche Schäden ausgeschlossen bzw. nicht erfasst werden.

Weitere Informationen und Beratung

Fragen rund um den Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122. Schriftliche Anfragen können an versicherung@vz-rlp.de gerichtet werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät und unterstützt bei der Planung und Auswahl einer Photovoltaikanlage. Termine können telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 75 600 vereinbart werden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.