- Die Zahl älterer demenzkranker Menschen wächst. Durch unbeabsichtigtes Verhalten können sie sich und anderen schaden.
- Demenzkranke Menschen können über eine Zusatzklausel in der Haftpflichtversicherung mitversichert werden.
- Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was bei der privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung zu beachten ist.
Viele ältere demenzkranke Menschen leben allein und dass sie erkrankt sind, bemerkt man oft erst, wenn etwas passiert. Ein Beispiel aus dem Leben: Eines Tages vergisst eine 78-järige Frau, den Herd auszuschalten, und verursacht einen kleinen Brand in ihrer Küche. Glücklicherweise wird niemand verletzt, aber der Sachschaden ist erheblich. In solchen Situationen stellt sich die Frage: Welche Versicherungen greifen und wie können sich Betroffene und ihre Angehörigen absichern?
Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung, die das Gedächtnis und andere kognitive Fähigkeiten beeinträchtigt. Dies kann zu Situationen führen, in denen Betroffene unabsichtlich Schäden verursachen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Versicherungen auseinanderzusetzen. Zwei zentrale Versicherungen sind hierbei die private Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung.
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für jeden Haushalt. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügt. Bei Menschen mit Demenz stellt sich jedoch die Frage der Deliktsfähigkeit. Deliktsfähigkeit bedeutet, dass eine Person für ihre Handlungen haftbar gemacht werden kann. Menschen mit fortgeschrittener Demenz gelten oft als deliktsunfähig, da sie die Tragweite ihrer Handlungen nicht mehr erkennen können. Auch wenn der Demenzkranke schuldlos handelt, ähnlich wie kleine Kinder, können Schäden, die z.B. Nachbarn und Bekannten zugefügt werden, mit einer speziellen Zusatzklausel versichert werden. So können unnötige Streitigkeiten vermieden werden.
Viele Versicherungen bieten mittlerweile eine Demenzklausel an. Diese Klausel stellt sicher, dass auch deliktsunfähige Personen, wie Menschen mit Demenz, versichert sind. Das bedeutet, dass die Versicherung auch dann für Schäden aufkommt, wenn der Versicherte aufgrund seiner Erkrankung nicht haftbar gemacht werden kann. Es ist ratsam, beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf zu achten, ob eine solche Klausel enthalten ist.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen. Für Menschen mit Demenz ist dies besonders wichtig, da sie aufgrund ihrer Erkrankung ein erhöhtes Unfallrisiko haben. Stürze und andere Unfälle können schwerwiegende Folgen haben und hohe Kosten verursachen. Die Unfallversicherung kann helfen, diese Kosten zu decken und die finanzielle Belastung für die Betroffenen und ihre Familien zu reduzieren. Es ist wichtig, eine Versicherung zu wählen, die auch im hohen Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen wie Demenz greift.
Drei Tipps für den richtigen Versicherungsschutz
- Demenzklausel prüfen: Die private Haftpflichtversicherung sollte eine Demenzklausel enthalten. Diese stellt sicher, dass auch deliktsunfähige Personen versichert sind.
- Unfallversicherung anpassen: Man sollte eine Unfallversicherung wählen, die auch im hohen Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen wie Demenz greift. Wichtig ist, sich über die Leistungen und Bedingungen der Versicherung zu informieren.
- Frühzeitig informieren: Eine rechtzeitige Absicherung kann im Ernstfall viel Ärger und finanzielle Belastungen ersparen.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz ist. Eine gute Absicherung kann nicht nur finanzielle Schäden abwenden, sondern auch für ein Stück Sicherheit und Ruhe im Alltag sorgen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig und umfassend über die Möglichkeiten zu informieren.
Fragen rund um die Unfall- und private Haftpflichtversicherung beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale in einer kostenlosen Erstberatung unter (06131) 28 48 122 montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr.
VZ-RLP
Gefördert durch: