- Die Hausratversicherung versichert bewegliche Gegenstände im Haus oder in der Wohnung.
- Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn ein Haus beschädigt oder zerstört wird.
- Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen und Hochwasser sind nicht automatisch mitversichert.
Die Hochwasserereignisse der letzten Wochen haben vielerorts große Schäden verursacht. „Viele Menschen unterschätzen den Wert ihres Hausrates“, so die Erfahrungen von Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Muss nach einem Totalschaden beispielsweise durch Überschwemmung oder einem Rückstau aus der Kanalisation alles ersetzt werden, kommen schnell Ausgaben in vier- oder fünfstelliger Höhe auf die Betroffenen zu.“
In diesen Fällen springt die Hausratversicherung ein, sofern ein Schutz gegen Elementarschäden enthalten ist. Die Hausratversicherung ersetzt bei gutem Schutz im Versicherungsfall den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Hauseigentümer:innen sollten darüber hinaus unbedingt eine Wohngebäudeversicherung haben. Sie entschädigt für Sachschäden am Gebäude. „Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung sollte hoch genug sein“, rät Follmann. „Wird ein Haus beispielsweise durch Feuer oder Sturm ganz zerstört, muss mit den Versicherungsleistungen ein neuwertiges Haus gleicher Größe und Ausstattung wiederaufgebaut werden können.“
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei der Ermittlung der Versicherungssumme zum Wohnflächenmetermodell. Hierbei wird mit jedem Quadratmeter Wohnfläche ein pauschaler Wert verbunden und die so genannte Unterversicherung vermieden.
Bei der Gebäudeversicherung sind Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel versichert. Bei der Hausratversicherung ist automatisch auch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub inbegriffen. Die Verbraucherzentrale rät, auch Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten etc. mit zu versichern.
Da heftige Naturereignisse immer mehr zunehmen, sollte sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung unbedingt ein Zusatzbaustein für Elementarschäden vereinbart werden. Die Elementarschadensversicherung ersetzt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Besonders wichtig ist, dass ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle mitversichert werden, denn dieses Risiko besteht für jedes Gebäude bzw. jeden Hausrat. Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann ein hoher Versicherungsbeitrag reduziert werden.
Sowohl bei der Wohngebäudeversicherung als auch bei der Hausratversicherung sind die Beitragsunterschiede enorm und ein Vergleich lohnt sich. Aktuelle Testergebnisse mit zahlreichen Tarifen bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).
Eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale telefonisch unter (06131) 28 48 126 (montags 10-13 Uhr, mittwochs 14-17 Uhr).
Ausführliche Informationen rund um Versicherungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden:
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