Unfallversicherung - sinnvoll oder überflüssig?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps
  • Ein schwerer Unfall kann die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigen und schlimmstenfalls zur Berufsunfähigkeit führen.
  • Um die finanziellen Folgen abzufedern, schließen viele Menschen eine private Unfallversicherung ab.
  • Nicht immer ist die Unfallversicherung die beste Wahl. Die Verbraucherzentrale zeigt Alternativen auf.
Off

Ein schwerer Unfall kann die Gesundheit dauerhaft beinträchtigen und sogar zur Berufsunfähigkeit führen. Viele Menschen schließen eine Unfallversicherung ab, um sich finanziell abzusichern. Laut dem Gesamtverband der Versicherer gibt es mehr als 25 Millionen private Unfallversicherungsverträge in Deutschland. Damit ist sie eine der am weiten verbreiteten Invaliditätsabsicherungen. „In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig und nicht nach einem Unfall. Aber bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „In diesem Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl, denn sie deckt dieses Risiko umfassender und kostengünstiger ab.“  

Wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Menschen, die nicht berufstätig sind, oder Menschen mit hohem Unfallrisiko sowie für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, weil sie in ihrem Fall unerschwinglich ist. Alle anderen Personengruppen sind als Berufstätige im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität auf dem Hin- und Rückweg ebenfalls Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.  

Für Aktivitäten in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ebenfalls sinnvoll sein.                

Die Verbraucherzentrale gibt folgende Tipps zum Abschluss einer Unfallversicherung:

  • Zunächst gilt es gründlich zu prüfen, ob eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist.
  • Die Beitrags- und Leistungsunterschiede von Unfallversicherungen sind gravierend. Daher lohnt es sich, Preisvergleiche anzustellen und Vergleichsangebote einzuholen. Einen aktuellen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest unter https://www.test.de
  • Beim Antrag für eine Unfallversicherung sollten die Fragen zum Gesundheitszustand unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.
  • Tarifstufe und Beitrag richten sich nach den zu versichernden Risiken wie Beruf, Hobbies etc. Änderungen müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen an Alter und Einkommen: 30-Jährige sollten ein sechsfaches Bruttojahreseinkommen absichern, 40-Jährige ein fünffaches Bruttojahreseinkommen und 50-Jährige ein vierfaches Bruttojahreseinkommen.

Eine unabhängige Erstberatung rund um Versicherungen erhalten Ratsuchende telefonisch unter (06131) 2848 122. Beratungszeiten sind montags 10 bis 13 Uhr und mittwochs 14-17 Uhr.

Weitergehende Informationen gibt es unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-unfallversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-13888  

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.