- Die Elementarschadenklausel deckt Risiken durch Erdbeben, Hochwasser oder Starkregen ab, die in der gewöhnlichen Gebäudeversicherung nicht enthalten sind.
- Dauerregen hat vielerorts in Deutschland Flüsse und Bäche über die Ufer treten lassen.
- Aufgrund des Klimawandels muss damit gerechnet werden, dass solche Extremwetterereignisse zunehmen werden.
- Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. erneuert daher ihre Forderung nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.
Aufgrund anhaltend großer Regenmengen sind zwischen den Jahren die Flüsse an vielen Orten in Deutschland über die Ufer getreten und gefährden Häuser und Wohnungen. Feuerwehrleute und Fluthelfer:innen sind im Dauereinsatz. Die Ministerpräsidenten der diesmal besonders schwer betroffenen Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Stephan Weil und Dr. Reiner Haseloff, fordern angesichts dieser Ereignisse erneut die zügige Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschadenereignisse.
Damit bekräftigen die beiden Regierungschefs den einstimmigen Beschluss des Bundesrates vom März 2023 für eine bundeseinheitliche Pflichtversicherung. Anlass dafür war das verheerende Jahrhunderthochwasser an der Ahr im Juli 2021, bei dem die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betroffen waren. Bund und Länder haben damals 30 Milliarden Euro Fluthilfe bereitgestellt.
Doch auch trotz dieser Katastrophe ist die Versicherungsquote in Rheinland-Pfalz seitdem nur leicht angestiegen und immer noch fast jedes zweite Haus nicht gegen Elementarschäden versichert. Bundesweit waren Mitte 2023 gerade einmal 52 Prozent der Gebäude gegen Risiken abgesichert, die durch Wirken der Natur verursacht werden, wobei es große regionale Unterschiede gibt. Als Grund geben viele Menschen an, dass sie doch nicht an einem Fluss wohnen und daher nichts passieren kann oder in risikoreicheren Gebieten die Versicherungsprämien unbezahlbar seien. Doch die aktuellen Ereignisse zeigen, dass auch durch Stark- und Dauerregen, der überall auftreten kann, große Schäden verursacht werden können.
Trotz vermehrt auftretender Extremwetterereignisse und dadurch bedingter Schäden ist eine deutliche Erhöhung der Versicherungsdichte auf freiwilliger Basis aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz offensichtlich nicht zu erreichen. „Daher fordert die Verbraucherzentrale schon seit Jahren eine politische Lösung und unterstützt die aktuell parteiübergreifende Forderung der Ministerpräsidenten Weil und Haseloff für eine bundeseinheitliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden“, so Heike Troue Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Bundesregierung sollte den Beschluss vom März letzten Jahres nun endlich zügig umsetzen und die längst überfällige Pflichtversicherung umgehend auf den Weg bringen.“
Für viele Hauseigentümer:innen ist ein solcher Katastrophenfall meist existenzbedrohend, denn das Eigenheim stellt häufig den Kern des Vermögens dar. „Ohne eine Elementarschadensversicherung sind diese Menschen dann auf staatliche Hilfen angewiesen“, betont Josephine Holzhäuser, Fachbereichsleiterin Finanzen und Versicherungen. „Doch die finanzielle Existenz von Familien sollte in diesen Fällen nicht von der aktuellen Kassenlage der öffentlichen Haushalte abhängen und von der Frage, ob dann auf die Schnelle ausreichende Hilfsmittel von Bund und Länder bereitgestellt werden können.“
Kritiker:innen der Pflichtversicherung warnen vor hohen Versicherungsbeiträgen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale muss eine solche Pflichtversicherung aber nicht zwangsläufig zu unbezahlbaren Beiträgen führen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Beiträge bezahlbarer werden, wenn alle Hauseigentümer:innen ihre Gebäude in einer Solidargemeinschaft gegen Überschwemmungsschäden versichern. Bei der konkreten Ausgestaltung ist ein Blick ins Nachbarland Frankreich hilfreich. Dort gibt es eine besondere Form der Elementarschadensversicherung – eine Kombination aus obligatorischer privater Sachversicherung und staatlicher Rückversicherung. Hierdurch sind 98 Prozent aller französischen Haushalte für durchschnittlich 26 Euro Versicherungsprämie pro Jahr versichert. Weitere Informationen finden sich in einer Studie des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl, Stand November 2023.
Solange es aber eine solche Pflichtversicherung noch nicht gibt, sollten Hauseigentümer:innen selbst handeln aktiv werden und ihren Versicherungsschutz gegen Elementarschäden prüfen und ggfs. anpassen. Falls die Wohngebäude- und Hausratversicherung noch keine Elementarschadensklausel enthält, sollte diese unbedingt aufgenommen bzw. eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sind die Beitragsunterschiede enorm, so dass man sich mehrere Angebote einholen und vergleichen sollte. Ausführliche Informationen inklusive Beratungsangebot bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
Seit 2013 ist die Verbraucherzentrale auch Mitglied der landesweiten Elementarschadenkampagne.
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