Richtig gut versichert: Die Auslandsreise-Krankenversicherung

Pressemitteilung vom
Ein unerlässlicher Schutz
Vater mit Sohn auf dem Arm am Strand.
  • Bei jeder Auslandsreise ist der Abschluss einer Auslandreise-Krankenversicherung dringend zu empfehlen.
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall insbesondere die Kosten für den Krankenrücktransport nach Deutschland.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was beim Abschluss einer Reise-Krankenversicherungen zu beachten ist.
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Zum Start der Reisesaison ist es sinnvoll, sich auch über Reiseversicherungen Gedanken zu machen. Wer den Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich unbedingt für den Krankheitsfall versichern, so der Rat der Verbraucherzentrale. Im Ernstfall drohen hohe Kosten für die Behandlung am Urlaubsort oder den Rücktransport in die Heimat.

Zwar gilt die elektronische Gesundheitskarte auch als europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), sodass Behandlungskosten in der EU und bestimmten Nachbarländern erstattet werden. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen nicht immer sämtliche Krankheitskosten, die in einem europäischen Reiseland anfallen. Im Regelfall erstatten sie diejenigen Behandlungskosten, die auch das Gesundheitssystem des Gastlandes bezahlt. Behandlungskosten und Kosten für Krankenhausaufenthalte, die außerhalb der Europäischen Union und angrenzender Partnerlän-dern anfallen, übernehmen die deutschen Krankenkassen nicht.

„Die Versicherungssysteme der einzelnen Länder sind sehr unter-schiedlich. In manchen Fällen übernehmen Krankenversicherungen Leistungen im Ausland nicht im selben Umfang wie in Deutschland oder es muss ein erheblicher Eigenanteil für die Behandlung bezahlt werden“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale.  „Auch nicht jeder Arzt im Reiseland akzeptiert die elektronische Gesundheitskarte. In diesem Fall müssen Kranke für die Behandlung in Vorleistung treten.“

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet den Krankentransport mit Krankenwagen oder Flugzeug dann, wenn der im Urlaub Erkrankte voraussichtlich länger als vierzehn Tage im Krankenhaus bleiben müsste und reiseunfähig ist. Diese Leistung wird in den Vertragsbedingungen als „sinnvoller“ Krankentransport bezeichnet.

Im Übrigen gilt: Gesundheitsleistungen, die nach dem Recht des Gastlandes nicht erstattungsfähig sind, werden den Patienten privatärztlich in Rechnung gestellt, eventuell drohen wesentlich höhere Gebühren als in Deutschland. Beispielsweise beträgt in Österreich die Zuzahlung für die Krankenhausbehandlung zwischen 16,90 und 27,30 Euro pro Tag, also fast das Dreifache im Vergleich zu den deutschen Gebühren. Daher ist auch im europäischen Ausland eine private Auslandsreise-Krankenversicherung mit guten Versicherungsbedingungen dringend zu empfehlen.

Tipps der Verbraucherzentrale:

  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte die medizinisch sinnvolle, und nicht lediglich eine „notwendige“ Rückführung abdecken.
  • Ausländische privatärztliche Rechnungen sollten im vollen Umfang erstattet werden.
  • Außergewöhnlicher Umstände wie Pandemien oder kriegsähnliche Ereignisse sollten in den Versicherungsbedingungen nicht generell ausgeschlossen sein.
  • Privat versicherte Reisende sollten vor Beginn der Reise prüfen, ob ihr Versicherungsschutz eine weltweite Deckung beinhaltet.
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte grundsätzlich für alle Reisen eines Jahres gelten und nicht nur für einzelne Reisen abgeschlossen werden. Für längere Auslandsaufenthalte gibt es spezielle Tarife. Policen für Einzelpersonen sind schon ab 15 Euro zu haben.

 

Fragen rund um Reiseversicherungen beantworten die Versicherungsberater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122
Informationen rund um Auslandsreiseversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.

 

VZ-RLP

 

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