Orangen vor dem Verzehr waschen

Pressemitteilung vom
Schalen von Zitrusfrüchten oft behandelt
2 Mandarinen auf einem Tisch, davor liegen 2 Segmente und ein Stück Schale
  • Konventionell angebaute Zitrusfrüchte können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Konservierungsmitteln und Wachsen enthalten.
  • Daher sollten Zitrusfrüchte vor dem Schälen mit lauwarmem Wasser abgewaschen werden.
  • Zum Backen oder Kochen ist es ratsam, ausschließlich die Schale von Biofrüchten zu verwenden.
Off

Die Schalen von Orangen, Zitronen, Mandarinen und anderen Zitrusfrüchten sind trotz ihrer robusten Schale anfällig für Schimmel. Viele konventionelle Früchte werden daher nach der Ernte mit Konservierungsmitteln und Wachsen behandelt. Darüber hinaus dürfen bei konventionellem Obst chemische Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz kommen. Dies trifft auch bei „unbehandelten“ Früchten in der Wachstumsphase zu. Lediglich nach der Ernte dürfen bei „unbehandeltem“ Obst keine Konservierungsmittel und Wachse für die Schale verwendet werden.

„Die beste Alternative sind Zitrusfrüchte in Bio-Qualität“, so Caroline Ludwig, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Diese sind nicht mit chemischen Pflanzenschutzmitteln, Konservierungsstoffen oder Wachsen behandelt.“ Wer die Schale von Zitrusfrüchten zum Backen oder Kochen verwenden möchte, sollte daher zu Bioqualität greifen.

Die Verbraucherzentrale rät, konventionelle Früchte vor dem Schälen am besten unter lauwarmem Wasser abzuwaschen und trockenzureiben. Dadurch wird der Großteil der Rückstände entfernt. Es ist ratsam, nach dem Schälen die Hände zu waschen, damit eventuell noch vorhandene Behandlungsmittel nicht auf dem Fruchtfleisch landen.

Mehr Informationen zu der Belastung von Zitrusfrüchten finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/frisch-gepresste-saefte-belastung-durch-pestizide-38622

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Kampagne

Logo RLP isst besser

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.