Irreführende Werbung mit nachhaltig produzierter Kleidung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Bekleidungsfirma Hunkemöller
Frau sucht an einem Kleiderständer nach dem richtigen Kleid.
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die Bekleidungsfirma Hunkemöller erfolgreich wegen irreführender Nachhaltigkeitswerbung verklagt.
  • Das Landgericht Bochum entschied, dass Werbeaussagen wie „Sustainable“ bzw. „nachhaltig“ irreführend sein können.
  • Um Verbrauchertäuschung zu vermeiden, bedarf es klarer Vorgaben.
Off

Die Werbung der Bekleidungsfirma Hunkemöller mit den Begriffen „Sustainable“ oder „nachhaltig“ sowie mit dem Logo „TOGETHER TOMORROW SUSTAINABLE“ ist unzulässig. Das entschied das Landgericht Bochum in seinem Urteil von 12.07.2022 (Aktenzeichen I-14 O 43/22). Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte im April 2022 Klage eingereicht, weil Hunkemöller nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben hatte. Das Landgericht Bochum bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale, dass Werbeaussagen wie „nachhaltig“ und/oder „klimaneutral“ als besonders umweltschonend wahrgenommen werden, obwohl nicht sichergestellt ist, dass das Produkt aus nachhaltig produzierten Materialien besteht.

„Die Nachhaltigkeit von Produkten ist für die Mehrheit der Deutschen ein wichtiges Kaufkriterium. Werbung mit Umweltaspekten spielt daher bei vielen Unternehmen eine wichtige Rolle. Begriffe wie nachhaltig, klimaneutral oder umweltfreundlich sind jedoch gesetzlich nicht definiert“, so Miriam Raic, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale. „Um Verbrauchertäuschung zu vermeiden, bedarf es klarer Vorgaben.“

Hunkemöller selbst hatte in dem Verfahren damit argumentiert, Mitglied der Better Cotton Initiative zu sein. Diese Initiative fördert die Produktion nachhaltiger Baumwolle und setzt voraus, dass Mitgliedsunternehmen ihren Bedarf an Baumwolle mit mindestens 10 Prozent der so hergestellten Baumwolle decken. Dieser Anteil an nachhaltiger Baumwolle wird in der Lieferkette jedoch mit konventionell hergestellter Baumwolle vermischt. In welchen Kleidungsstücken diese „umweltfreundlichere“ Baumwolle am Ende tatsächlich steckt, ist vollkommen willkürlich. „Dass die als nachhaltig beworbenen Textilien überhaupt aus dieser umweltfreundlicheren Baumwolle bestehen, ist daher nicht sicher“, so Raic.

Informationen über faire Kleidung und die Bedeutung von Siegeln bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert von:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.