Selbstbestimmt leben durch Barrierefreiheit

Pressemitteilung vom
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember
Ein Mann im Rollstuhl spült in seiner Küche Geschirr.
  • Barrierefreies Wohnen sichert Lebensqualität für alle.
  • Ein Zuhause ohne Barrieren ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben.
  • Es braucht mehr barrierefreie Wohnungen. 
Off

Viele Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland in Wohnungen mit Hindernissen, weil es zu wenig barrierefreien Wohnraum gibt. Dies behindert nicht nur die Mobilität, sondern schränkt auch die Lebensqualität ein und führt häufig zu sozialer Isolation und Diskriminierung. Der Mangel an barrierefreiem Wohnraum ist gerade am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember ein wichtiges Thema, da er vielen Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben unmöglich macht.

„Der Mangel an weitgehend barrierefreien Wohnungen in Deutschland ist schon heute groß, denn auch ältere Menschen sind auf altersgerechte und barrierereduzierte Wohnungen angewiesen“, sagt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. „In den kommenden Jahren wird sich die Situation durch die Auswirkungen der demografischen Entwicklung weiter verschärfen.“

Der Mangel an barrierefreiem Wohnraum ist ein gesellschaftliches Problem, dem sich die Politik dringend stellen muss. „Es muss mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen werden. Bestehende Wohnungen müssen so weit wie möglich barrierefrei umgebaut werden, um die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Wer sich in Rheinland-Pfalz über barrierefreie Wohnraumanpassung informieren möchte, kann sich in 15 Städten von qualifizierten Architekt:innen der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen kostenfrei beraten lassen. Bei Bedarf kommen die Berater:innen auch zu den Ratsuchenden nach Hause. 

Anfragen, Kurzinformationen und Terminvereinbarungen sind möglich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.

LBST

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist ein Projekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Kooperationspartner die Architektenkammer.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Logo Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungLogo Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und WohnenLogo Architektenkammer RLP

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.