Anlässlich der Europawahl haben sich Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und die CDU-Kandidatin zur Europawahl, Carolin Hostert-Hack, über die Bedeutung von Verbraucherschutz und die Notwendigkeit europäischer Lösungen ausgetauscht. Ein Thema dabei war die Bekämpfung von Greenwashing im Finanzsektor.
„Wer sein Geld nachhaltig investieren will, achtet auf Anlageprodukte, die Nachhaltigkeit versprechen. Doch leider steckt nicht immer drin, was draufsteht und Verbraucher:innen können leere Nachhaltigkeitsversprechen nur schwer erkennen. Investitionen in nachhaltige Anlageprodukte werden so schwierig, teilweise unmöglich. Die Finanzmarktaufsicht muss Nachhaltigkeitsversprechen von Anbietern kontrollieren. Dazu muss der europäische Gesetzgeber die Offenlegungs-Verordnung erweitern. Nur wenn diese einen Sanktionskatalog sowie Prüfpflichten und -befugnisse der Aufsicht in den Mitgliedsstaaten enthält, kann eine wirksame und strenge Aufsicht im Bereich der nachhaltigen Geldanlagen erfolgen. Anbieter müssen wirksam sanktioniert werden, sollten sie mit falschen Nachhaltigkeitsversprechen Verbraucher:innen täuschen“, erklärte Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Das schützt nicht nur die Verbraucher:innen, sondern auch die fairen Unternehmen, die unter unfair beworbenen Produkten der Konkurrenz leiden.“
Carolin Hostert-Hack unterstrich die Bedeutung klarer und verbindlicher Regelungen auf europäischer Ebene: „Verbraucher:innen sollen selbst entscheiden können, wie sie ihr Geld anlegen. Doch wer nachhaltig investieren möchte, sollte das auch können, ohne Angst zu haben, dass es sich um einen Marketingtrick handelt.
Die Europäische Kommission hat bereits erste Schritte unternommen, um umweltbezogene Werbeaussagen zu regulieren. Ein Richtlinienvorschlag sieht vor, dass solche Aussagen künftig von einer unabhängigen Stelle auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden müssen, bevor sie am Markt verwendet werden dürfen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz betont die Notwendigkeit, diese Regelungen auch auf den Finanzsektor auszuweiten. Nachhaltige Geldanlagen sollten nur dann als solche beworben werden dürfen, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten.
VZ-RLP
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