Jetzt als Verbraucherschule bewerben

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen würdigen Schulen, die fit fürs Leben machen
  • Bis 1. Dezember 2023 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben.
  • Gesucht werden Schulen, die Kindern und Jugendlichen Kompetenzen in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Medien vermitteln.
  • In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell vier vom vzbv ausgezeichnete Verbraucherschulen.
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Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Auszeichnung wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vergeben und steht unter der Schirmherrschaft von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke.

Unter welchen Bedingungen wurde meine Jeans produziert? Welche Rechte habe ich beim Online-Kauf? Und warum sammeln Social-Media-Konzerne meine Daten? Fragen wie diese beschäftigen junge Menschen. Deshalb zeichnet der vzbv Schulen, die im Unterricht, in Projekten oder im Schulalltag Kinder und Jugendliche auf ihren eigenständigen Alltag vorbereiten als Verbraucherschulen aus. Bis zum 1. Dezember 2023 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben.

„Der Verbraucheralltag bringt viele Tücken mit sich. Umso wichtiger sind Schulen, die sich dieser Themen annehmen und damit präventiven Verbraucherschutz leisten“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Verbraucherbildung kann nicht früh genug beginnen, denn sie ist die wirksamste Maßnahme zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb können Schulen zeigen, wie sie Verbraucherschutz erfolgreich in der täglichen Praxis umsetzen und vom Austausch im bundesweiten Netzwerk der Verbraucherschulen profitieren“, so Verbraucherschutzministerin Katharina Binz.

Verbraucherschulen in Rheinland-Pfalz

Diese Schulen aus Rheinland-Pfalz konnten die Jury bereits von sich überzeugen und wurden in der vergangenen Auszeichnungsrunde als Verbraucherschule geehrt:

  • BBS Neustadt an der Weinstraße, Verbraucherschule Bronze
  • Berufsbildende Schule 3 Mainz, Verbraucherschule Silber
  • Hans-Purmann-Gymnasium, Verbraucherschule Gold
  • Raiffeisen-Campus, Verbraucherschule Gold

Verbraucherschule werden

Die Auszeichnung Verbraucherschule richtet sich an allgemein- und berufsbildende Schulen. Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2022/2023 Maßnahmen aus mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben:

  • Ernährung & Gesundheit
  • Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht
  • nachhaltiger Konsum & Globalisierung
  • Medien & Information.

Je nach Inhalt und Umfang der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Gold, Silber und Bronze möglich. Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de. Hilfreiche Tipps bietet zudem die digitale Informationsveranstaltung „Wie werden wir Verbraucherschule?“ am 20. September 2023 von 16 bis 17 Uhr.

Unterstützung wahrnehmen

Schulen und Lehrkräfte, die sich auf den Weg machen und Verbraucherschule werden möchten, unterstützt der vzbv mit kostenlosen Online-Fortbildungen, qualitätsgeprüften Unterrichtsmaterialien aus dem Materialkompass und einem Newsletter mit Good-Practice-Beispielen und aktuellen Informationen.

Links

Bewerbungsunterlagen unter https://www.verbraucherbildung.de/herzlich-willkommen-beim-netzwerk-verbraucherschule/jury-und-kriterien 

Digitale Informationsveranstaltung „Als Verbraucherschule bewerben“ am 20. September 2023, 16 Uhr: https://www.verbraucherbildung.de/termin/informationsveranstaltung-wie-werden-wir-verbraucherschule

Alle Online-Fortbildungen des Netzwerks: https://www.verbraucherbildung.de/meldung/neue-lehrkraeftefortbildungen-fuer-das-schuljahr-202324

Übersicht aller bereits ausgezeichneten Verbraucherschulen:  https://www.verbraucherbildung.de/ausgezeichnete-verbraucherschulen

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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