Ihre Rechte bei verschobenen Speed-Dating-Events

Pressemitteilung vom
Aufruf der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Ein Arm hält ein Megaphone ins Bild.
Off

Liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,

wenn Sie an einem Speed-Dating-Event teilgenommen haben, das mehrfach verschoben wurde, möchten wir Sie auf Ihre Rechte hinweisen. Tatsächlich müssen Sie ständige Absagen nicht einfach hinnehmen. Sollte ein fester Termin vereinbart worden sein und dieser verschoben werden, haben Sie grundsätzlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihr Geld zurückzufordern – auch wenn der Veranstalter Ihnen statt einer Rückzahlung einen Gutschein anbietet.

Das gilt jedoch nur, wenn ein konkreter Termin festgelegt wurde. Wenn Tickets ohne festgelegtes Datum oder mit mehreren möglichen Terminen verkauft wurden, gelten andere Regelungen. In diesem Fall spielt es in der Regel keine Rolle, warum das Event verschoben wurde.

Wenn Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder sich über Ihre Rechte unsicher sind, melden Sie sich bei uns! Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihres Falls. Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen und die Reaktionen des Anbieters. Bitte senden Sie uns, wenn möglich, die Vertragsunterlagen und Korrespondenz an: VA-Speed-Dating@vz-rlp.de

VZ-RLP
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

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