Wirklich nachhaltig oder nur grün gefärbt? Die Verbraucherzentralen zeigen Ihnen die häufigsten Tricks der Unternehmen, damit Sie beim Einkauf nicht auf falsche Versprechen hereinfallen. Erfahren Sie, warum pauschale Werbebegriffe bald verboten sind und wie Sie echte Nachhaltigkeit erkennen.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Greenwashing verleiht Unternehmen ein grünes Image durch PR, ohne dass echte ökologische Taten oder Belege dahinterstehen.
- Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ ohne konkreten Nachweis werden EU-weit verboten. Ab September 2026 dürfen Produkte nicht mehr als „klimaneutral“ beworben werden, wenn dies nur auf CO2-Kompensation (CO2-Zertifikaten) beruht.
- Nachhaltigkeitslabels sind künftig nur noch zulässig, wenn sie auf unabhängigen Zertifizierungssystemen oder staatlichen Stellen basieren.
- Transparenzpflicht: Unternehmen müssen Umweltversprechen wissenschaftlich belegen und die Beweise für Sie (z. B. per QR-Code) zugänglich machen.
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Was ist Greenwashing?
Von Greenwashing spricht man, wenn ein Unternehmen sich und seinen Produkten durch PR und Marketing ein grünes Image verleiht, ohne dafür wirkliche Anstrengungen zu unternehmen oder diese belegen zu können.
Unternehmen erfinden dafür zum Beispiel eigene Siegel, deren Kriterien sie selbst festlegen und die nicht unabhängig geprüft werden. Oft beschreiben sie ihre Produkte mit nachhaltig klingenden Wörtern, die bisher kaum geschützt waren und nicht bewiesen werden mussten.
Warum Unternehmen auf Greenwashing setzen
Greenwashing bietet Firmen massive wirtschaftliche Vorteile gegenüber echter, kostspieliger Nachhaltigkeit:
- Wettbewerbsvorteil durch Image: Ein „gutes Gewissen“ verkauft sich besser.
- Kostenersparnis: Die Kommunikation anzupassen ist billiger als die Umstellung der Produktion.
- Höhere Preise: Für vermeintliche Öko-Produkte zahlen Verbraucher:innen bereitwillig mehr.
- Politischer Schutz: Scheinbare Freiwilligkeit soll staatliche Verbote verhindern.
Die Kehrseite: Schaden für Klima und Geldbeutel
Für Umwelt und Verbraucher:innen ist Greenwashing fatal. Es findet keine echte CO2-Einsparung statt, während das allgemeine Vertrauen in echte Öko-Siegel untergraben wird. Zudem fließen oft staatliche Fördergelder in Projekte, die ökologisch wirkungslos sind.
Neue Gesetze gegen Greenwashing: Was sich 2026 ändert
Bisher konnten Unternehmen ihre Produkte fast ungehindert mit grünen Schlagworten schmücken. Damit ist bald Schluss: Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) zieht klare Grenzen.
Der Zeitplan zur Umsetzung
- 27. März 2024: Die Richtlinie ist auf EU-Ebene in Kraft getreten.
- 27. März 2026: Bis zu diesem Datum müssen alle EU-Mitgliedstaaten (auch Deutschland) die Regeln in nationales Recht überführt haben.
- 27. September 2026: Ab diesem Tag greifen die Verbote verbindlich. Unternehmen müssen ihre Werbung bis dahin angepasst haben.
Die „Schwarze Liste“: Diese Werbetricks sind bald verboten
Die neue Regelung erweitert die Liste der unlauteren Geschäftspraktiken. Folgende Punkte sind künftig untersagt:
- Allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg: Begriffe wie „grün“, „naturfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht mehr ohne den Nachweis einer „hervorragenden Umweltleistung“ (z. B. durch das EU-Umweltzeichen oder den Blauen Engel) verwendet werden.
- Werbung mit Kompensation: Aussagen, ein Produkt habe „neutrale“ oder „positive“ Auswirkungen auf das Klima, sind verboten, wenn dies lediglich durch das Pflanzen von Bäumen oder den Kauf von CO2-Zertifikaten (außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette) erreicht wird.
- Irrelevante Vorteile: Es darf nicht mehr mit Eigenschaften geworben werden, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. „frei von Schadstoff X“, wenn dieser EU-weit verboten ist).
- Verschleierte Haltbarkeit: Informationen, die die Lebensdauer eines Produkts künstlich einschränken oder Reparaturen erschweren, müssen offenge