Projekt: Elementarschadenkampagne des Landes Rheinland-Pfalz

Stand:
Mit einem Schwerpunkt auf dem Beratungstelefon für Verbraucher:innen
Ein Gartenhaus liegt auf dem Dach udn hat unter sich ein Motorrad begraben.
Off

Bereits seit 2013 ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Mitglied der landesweiten Elementarschadenkampagne. Wie wichtig eine Versicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen ist, zeigen die zunehmenden Extremwetterereignisse der letzten Jahre, die jeden treffen können. Und dennoch ist in Rheinland-Pfalz immer noch gut jedes zweite Haus nicht gegen Elementarschäden versichert ist, obwohl ein Schaden existenzbedrohend sein kann. 

Dank einer finanziellen Förderung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität kann die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hier Verbraucher:innen mit ihrem „Beratungstelefon Elementarschäden“ eine kostenlose, telefonische Beratung rund um das Thema anbieten. Ein weiterer Schwerpunkt der Informationsarbeit liegt auf der Medien- und Vortragstätigkeit, um auch so auf die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung hinzuweisen und aufmerksam zu machen.

Die aktuelle Förderperiode endet nach einer dreijährigen Laufzeit Ende 2025. Eine Verlängerung des Projektes wird angestrebt.

Weitere Informationen zu dem Projekt gibt es hier.

Logo Ministerium Klima, Umwelt, Energie und Mobilität

 

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.