Projekt: Orte des Zusammenhalts

Stand:
Verbraucherschutz für alle Menschen in Ludwigshafen
Symbolbild
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. startete 2023 mit dem Projekt „Orte des Zusammenhalts“ mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Mit dem Ansatz der aufsuchenden Verbraucherarbeit wurden und sollten vulnerable Zielgruppen in Stadtteilen Ludwigshafens mit sozialem Handlungsbedarf erreicht und unterstützt werden. Denn die Durchsetzung von Verbraucherrechten sollte nicht abhängig von Geld und Bildung sein. Dabei half eine kostenfreie (rechtliche) Erstberatung vor Ort, begleitet von präventiven Bildungsangeboten. 

Die Umsetzung der Maßnahmen konzentrierte sich überwiegend auf den Stadtteil Ludwigshafen West und wurde anlassbezogen vereinzelt auf weitere Stadtteile ausgeweitet. So wurden (mobile) Sprechstunden als niedrigschwellige Anlaufstellen für Bewohner:innen von Ludwigshafen Süd, Nord/Hemshof, Oggersheim, Gartenstadt und Mundenheim installiert. Die Schwerpunkte lagen dabei in der Netzwerkarbeit, der Einzelfallhilfe und der präventiven Bildungsarbeit. Methodisch stützte sich die praktische Umsetzung auf Ansätze der Partizipation und des Empowerments sowie auf systemisch-lösungsorientiertem Vorgehen.

Gemeinsam mit der Protestantischen Jona Kirchengemeinde Ludwigshafen und dem Diakonischen Werk der Pfalz als „ansprechbar@matthäus“ wurden zahlreiche Angebote und Veranstaltungen geplant und durchgeführt.

Gefördert durch

Logo Ministerium Arbeit, Soziales, Arbeit, Transformation und Digitalisierung

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.