Wann ist ein Kündigungsbutton falsch umgesetzt?
Wie ein Kündigungsbutton umgesetzt werden muss, ist seit Juli 2022 klar definiert. Ist beispielsweise keine Schaltfläche für die Kündigung zu finden, ist die Online-Kündigung nicht rechtskonform umgesetzt. Auch Umsetzungen, die nicht eindeutig sind, sind unzulässig.
Beispiel 1: Kündigungsbutton versteckt oder nicht vorhanden

Am offensichtlichsten setzen Webseiten die Online Kündigung falsch um, wenn gar kein Kündigungsbutton angeboten wird. Stattdessen sollen Sie die Unternehmen per E-Mail oder Post kontaktieren, um Ihren Vertrag zu kündigen.
Aber auch, wenn Sie den Button auf der Seite nur schwer finden können und sich durch viele Seiten klicken müssen, um zur Kündigung zu gelangen, ist dies unzulässig.
Beispiel 2: Kündigungsbutton führt nicht zur Bestätigungsseite

Klicken Sie auf die Schaltfläche zur Kündigung, sollte Ihnen eigentlich eine Bestätigungsseite angezeigt werden, auf der Sie alle vertragsrelevanten Daten inklusive dem Kündigungswunsch eingeben können.
Bei einigen Webseiten ist das derzeit noch nicht der Fall. Sie gelangen stattdessen zurück zum Log-In-Bereich oder auf eine andere Unterseite.
Auch wenn die Bestätigungsseite unvollständig ist – Sie dort also nicht alle Informationen eingeben können – liegt ein Verstoß vor.
Beispiel 3: Beschriftung des Bestätigungsbuttons nicht eindeutig

Auch die Beschriftung des Bestätigungsbuttons muss per Gesetz eindeutig sein.
Wollen Sie Ihre Kündigung abschicken und auf dem Button steht „senden“ oder „abschicken“, hat das Unternehmen die Online-Kündigung nicht korrekt umgesetzt.
Sie sollten eine eindeutige Formulierung wie „jetzt kündigen“ auf dem Button sehen können.