Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.
Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.
So kann man den Text besser verstehen.
In diesem Text erhalten Sie Infos zur Vorsorge-Vollmacht.
Was ist eine Vorsorge-Vollmacht?
Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine schriftliche Erklärung.
Sie bestimmen darin: Wer Sie bei einer Krankheit rechtlich vertreten soll.
Vollmacht-Geber bedeutet: Man erteilt eine Vollmacht.
Vollmacht-Nehmer oder bevollmächtigte Person bedeutet:
Man übernimmt die Aufgaben für eine andere Person.
Zum Beispiel: Sie haben einen Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen.
Sie können Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.
Rechtliche Angelegenheiten sind zum Beispiel Verträge.
Zum Beispiel: Ihr Miet-Vertrag oder Kauf-Verträge.
Sie sorgen mit einer Vorsorge-Vollmacht dafür:
Dass eine andere Person Ihre Angelegenheiten für Sie regeln kann.
Die Vorsorge-Vollmacht regelt zum Beispiel folgende Lebens-Bereiche:
- Gesundheits-Sorge
- Aufenthalts-Bestimmung: Zu bestimmen, wo Sie wohnen.
- Vertretung gegenüber Versicherungen
- Vertretung gegenüber Behörden
Warum ist eine Vorsorge-Vollmacht so wichtig?
Viele Menschen glauben:
Ihre Angehörigen können im Not-Fall für sie entscheiden.
Zum Beispiel: die Kinder oder der Ehe-Partner.
Das ist falsch.
Angehörige können auch im Not-Fall nur mit einer Vollmacht entscheiden.
Das Thema der Vorsorge-Vollmacht betrifft daher jeden.
Die Vorsorge-Vollmacht regelt die rechtliche Vertretung
in vielen Lebens-Bereichen.
Die Patienten-Verfügung regelt nur Ihre medizinischen Wünsche.
Wenn Sie krank sind und selbst keine Entscheidungen mehr fällen können.
Mehr Infos zur Patienten-Verfügung finden Sie hier:
Ohne Vorsorge-Vollmacht wird im Not-Fall eine Betreuungs-Person bestimmt.
Ein Beispiel: Sie haben einen Unfall und fallen ins Koma.
Man liefert Sie ins Kranken-Haus ein und Sie haben keine Vorsorge-Vollmacht.
Der Arzt oder die Ärztin wendet sich deshalb an das Betreuungs-Gericht:
Das Betreuungs-Gericht soll für Sie eine Betreuungs-Person bestimmen.
Sie können das vermeiden: Wenn Sie eine Vorsorge-Vollmacht haben.
Wenn die Vorsorge-Vollmacht nur für bestimmte Bereiche gilt:
Für die übrigen Bereiche wird vielleicht eine Betreuungs-Person bestimmt.
Überlegen Sie es sich daher gut:
Ob Sie die Vorsorge-Vollmacht nur für bestimmte Bereiche erteilen wollen.
Im Text zur Betreuungs-Verfügung finden Sie dazu weitere Infos:
Wann wird die Vorsorge-Vollmacht wirksam?
Eine Vorsorge-Vollmacht wird wirksam:
Wenn Sie diese erstellt und unterschrieben haben.
Wenn die Vorsorge-Vollmacht nur unter bestimmten Bedingungen gelten soll:
Klären Sie das mit der bevollmächtigten Person.
Bevollmächtigte Person bedeutet:
Das ist die Person, der Sie die Vorsorge-Vollmacht erteilt haben.
Schreiben Sie die Bedingungen aber nicht direkt in das Dokument.
Wer die Vorsorge-Vollmacht liest, muss sonst prüfen:
Ob die darin genannten Bedingungen auch wirklich zutreffen.
Die Vorsorge-Vollmacht ist sonst für Außenstehende nicht eindeutig.
Zum Beispiel: Man muss dann nachweisen:
Dass jemand seine Angelegenheiten wirklich nicht mehr selbst regeln kann.
Die Vorsorge-Vollmacht ist sonst nicht gültig.
Regeln Sie die rechtlichen Fragen mit der bevollmächtigten Person.
Nutzen Sie dafür ein eigenes Dokument.
Sie können schriftlich festlegen: Dass die Vorsorge-Vollmacht erst gilt:
Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. 
Die bevollmächtigte Person muss sich an die Bedingungen halten.
Folgende Punkte können Sie zum Beispiel im Dokument regeln:
- Wie viel Verantwortung die bevollmächtigte Person übernehmen soll.
- Wie viel Geld die bevollmächtigte Person ausgeben darf.
- Dass man eine Haft-Pflicht-Versicherung abschließen soll für
die bevollmächtigte Person: Die Versicherung bezahlt Schäden, die diese anderen Personen zufügt.
Oder dem Eigentum von anderen Personen.
Zum Beispiel: Die Kosten für Reparaturen.
Wer kann eine Vorsorge-Vollmacht erstellen?
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und geschäfts-fähig:
Dann können Sie eine Vorsorge-Vollmacht erstellen.
Geschäfts-fähig bedeutet: Man ist ab dem 18. Geburtstag geschäfts-fähig.
Man kann dann zum Beispiel Verträge abschließen.
Oder ein Konto eröffnen.
Sie müssen außerdem vernünftige Entscheidungen treffen können.
Und die Auswirkungen der Entscheidungen überblicken können.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Sie wählen die bevollmächtigte Person aus.
Das sind meist Angehörige oder vertraute Personen.
Sie müssen mit der Person nicht verwandt sein.
Wählen Sie eine Person aus, der Sie voll vertrauen.
Die bevollmächtigte Person kann sehr viele Dinge für Sie entscheiden:
Diese Entscheidungen werden meist nicht überprüft.
Die bevollmächtigte Person kann also entgegen Ihrer Wünsche handeln.
Besprechen Sie mit der bevollmächtigten Person die Inhalte der Vollmacht. Teilen Sie ihr mit: Welche Wünsche Sie haben.
Zum Beispiel: bei gesundheitlichen Entscheidungen.
Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen.
Zum Beispiel: Indem Sie die Aufgaben verteilen.
Zum Beispiel: Sie können einer Person alle Geld-Fragen übertragen.
Und einer anderen Person die Vollmacht für Gesundheits-Fragen.
Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigten:
Erstellen Sie für jede Person eine eigene Vollmacht.
Wenn Sie die Aufgaben auf mehrere Personen verteilen wollen:
Lassen Sie sich vorher beraten.
Wie erstellen Sie die Vorsorge-Vollmacht?
Sie müssen die Vorsorge-Vollmacht schriftlich erstellen:
Hand-schriftlich, mit der Schreib-Maschine oder mit dem Computer.
Hilfen bei der Erstellung
Man kann diese Dokumente im Internet selbst erstellen.
Unser Angebot dafür heißt:
Selbst-bestimmt:
die Internet-Vorsorge-Vollmacht der Verbraucher-Zentralen
Sie finden das Angebot hier kosten-frei.
Das Angebot ist nicht in Leichter Sprache.
Lassen Sie sich helfen beim Ausfüllen.
Sie können dann gemeinsam Schritt für Schritt diese Dokumente erstellen:
- Vorsorge-Vollmacht
- Patienten-Verfügung
- Betreuungs-Verfügung
Erklär-Texte und Hinweise helfen Ihnen dabei.
Auch dabei, die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen zu verstehen.
Sie erhalten am Ende Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente.
Sie müssen die Dokumente dann noch ausdrucken und unterschreiben.
Sonst sind die Dokumente nicht gültig.
Vordrucke
Sie können diese Vordrucke verwenden:
- Vom Bundes-Ministerium der Justiz
- Aus dem Rat-Geber Betreuungs-Recht: mit Infos zur Vorsorge-Vollmacht
- Vorsorge-Handbuch der Verbraucher-Zentralen
Besondere Vorsorge-Vollmachten
Für besondere Fälle gibt es gesetzliche Vorgaben.
Daran müssen Sie sich halten.
Zum Beispiel: Vollmacht für die Gesundheits-Sorge.
Sie muss bei diesen Situationen auf bestimmte Weise formuliert sein:
- Schwer-wiegende medizinische Eingriffe:
Zum Beispiel: schwere Operationen. - Abbruch lebens-erhaltender Maßnahmen:
Zum Beispiel: Die Beendigung einer künstlichen Beatmung. - Freiheits-beschränkende und freiheits-entziehende Maßnahmen:
Die Maßnahmen schränken die Bewegungs-Freiheit vom Patienten ein:
Um seine Sicherheit zu gewährleisten.
Zum Beispiel: Das Anlegen von Gurten zur Sicherung im Roll-Stuhl. - Ärztliche Zwangs-Maßnahmen: Diese medizinischen Behandlungen führt man gegen den Willen vom Patienten durch.
Sie sind nur erlaubt: Um den Patienten zu schützen vor einer Gefahr. Wenn man die Gefahr nicht auf andere Weise abwenden kann.
Zum Beispiel: Der Patient bekommt lebens-wichtige Medikamente
gegen seinen Willen.
Nur mit den festgelegten Formulierungen ist diese Vollmacht wirksam.
Zum Beispiel: Bank-Vollmachten.
Manche Banken akzeptieren die üblichen Formulare nicht.
Erstellen Sie deshalb eine Bank-Vollmacht direkt bei der Bank.
Gemeinsam mit der bevollmächtigten Person.
Wann ist eine Beglaubigung erforderlich?
Eine Vorsorge-Vollmacht muss nicht beglaubigt werden.
Beglaubigung bedeutet: Man bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift.
Zum Beispiel: Die Betreuungs-Behörde beglaubigt die Vorsorge-Vollmacht.
Das kostet Geld.
Man überprüft dabei nicht den Inhalt der Vorsorge-Vollmacht.
Eine Beglaubigung ist meist nicht erforderlich.
Das Gesetz fordert sie aber zum Beispiel:
Wenn die Vorsorge-Vollmacht für Grundstücks-Geschäfte gelten soll.
Eine Beglaubigung durch die Betreuungs-Behörde reicht dafür aus.
Wann ist eine Beurkundung erforderlich?
Eine Vorsorge-Vollmacht muss nicht beurkundet werden.
Eine Beurkundung ist jedoch in bestimmten Fällen erforderlich.
Zum Beispiel: Wenn die bevollmächtigte Person einen Kredit aufnehmen soll.
Einen Kredit aufnehmen bedeutet: Sich Geld leihen bei der Bank.
Man bespricht den Inhalt der Vorsorge-Vollmacht bei der Beurkundung.
Dafür müssen Sie zum Notar gehen.
Ein Notar ist zuständig für die Beurkundung von Rechts-Geschäften.
Zum Beispiel: beim Kauf von Häusern.
Eine Beurkundung vom Notar ist zum Beispiel erforderlich:
- Wenn die Vollmacht Kredit-Verträge betrifft:
In den Verträgen steht: Wie man der Bank geliehenes Geld zurück-zahlt.
Eine Beurkundung vom Notar ist ratsam:
- Wenn die Vollmacht Grundstücks-Geschäfte umfasst.
- Wenn es in der Vollmacht um größere Geld-Summen geht.
- Bei Zweifeln an der Geschäfts-Fähigkeit:
Der Notar oder die Notarin prüft dann die Geschäfts-Fähigkeit vom Vollmacht-Geber.
Manchmal wird das Betreuungs-Gericht eingeschaltet: trotz der Vollmacht.
So ist es gesetzlich geregelt.
In diesen Fällen braucht man eine Zustimmung vom Betreuungs-Gericht:
Schwer-wiegende medizinische Eingriffe
- Abbruch lebens-erhaltender Maßnahmen: Wenn sich die Ärzte und
Ärztinnen und die bevollmächtigte Person dazu nicht einigen können. - Freiheits-beschränkende und freiheits-entziehende Maßnahmen
- Ärztliche Zwangs-Maßnahmen
Das Gericht muss in diesen Fällen der Maßnahme zustimmen.
Für die gerichtliche Genehmigung bei freiheits-beschränkenden
Maßnahmen gilt: Man kann darauf in der Vollmacht nicht verzichten.
Änderung und Widerruf
Sie können die Vorsorge-Vollmacht jederzeit ändern oder wider-rufen.
Hierfür können Sie die ursprüngliche Vorsorge-Vollmacht ändern.
Wenn Sie eine neue Vorsorge-Vollmacht erstellen.
Dann muss die alte Vorsorge-Vollmacht vernichtet werden.
Ersetzen Sie auch alle hinterlegten Kopien der alten Vorsorge-Vollmacht.
Falls Sie jemandem eine Vorsorge-Vollmacht übergeben haben:
Lassen Sie sich diese zurück-geben.
Wie lange gilt die Vorsorge-Vollmacht?
Die Vollmacht gilt bis zum Tod:
Wenn in der Vollmacht nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Es ist sehr sinnvoll: Wenn Sie in der Vorsorge-Vollmacht festlegen:
Dass sie über den Tod hinaus gelten soll.
Die bevollmächtigte Person bleibt auch nach Ihrem Tod handlungs-fähig.
Solange die Erben die Vorsorge-Vollmacht nicht wider-rufen.
Aufbewahrung der Vollmacht
Die Vollmacht ist nur wirksam:
Wenn sie von der bevollmächtigten Person im Original vorgelegt wird.
Es gibt diese Möglichkeiten der Aufbewahrung der Vollmacht:
- Sie können sie der bevollmächtigten Person geben.
- Sie können sie einer anderen Vertrauens-Person geben.
- Sie können Sie beim Notar hinterlegen.
- Sie können sie zuhause aufbewahren.
Die bevollmächtigte Person muss sie leicht finden können.
Zum Beispiel: im Vorsorge-Ordner.
Es ist hilfreich: Wenn Sie ein Hinweis-Kärtchen im Geld-Beutel haben.
Auf dem Hinweis-Kärtchen steht zum Beispiel:
An wen sich die Ärzte und Ärztinnen im Not-Fall wenden müssen.
Das Hinweis-Kärtchen finden Sie hier zum Ausdrucken: Hinweis-Kärtchen
Übersetzung Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch
Prüfung erfolgte durch:
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Bilder: © Reinhild Kassing:
Beraterin-2-(c)Kassing
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