Mit Leistungen zur Gesundheitsvorsorge können Sie bei Ihrer Krankenkasse punkten. Vorsorgeuntersuchen und Schutzimpfungen belohnen Kassen über ein Bonusprogramm. War bisher eine regelmäßige Teilnahme verpflichtend, so ist dies seit Januar 2021 keine Voraussetzung mehr für einen Anspruch auf den Bonus. Weitergehende Boni können die Kassen für Sport, Ernährung und beispielsweise den Umgang mit Stress bestimmen.
Die Regelungen der einzelnen Voraussetzungen legen die Krankenkassen individuell fest. Die Teilnahme an der gesundheitlichen Vorsorge wird im Bonusheft geführt in dem die jeweiligen Maßnahmen durch Ärzte oder Kursleiter abgestempelt und unterschrieben werden. Zur Belohnung gibt es dann Geld oder Sachprämien. Versicherte sollten vor der Wahl des Bonusprogramms die Regeln der Krankenkasse sorgfältig prüfen, damit sich die Mühe lohnt.
Aufwand muss ich lohnen
Die Krankenkassen werben mit 100, 200 Euro oder sogar noch mehr Gewinn im Jahr. Doch die Angaben beziehen sich immer auf den maximalen und nicht den garantierten Ertrag. Für bis zu 100 Euro muss man zwischen vier und zehn unterschiedliche Arzttermine, Kurse oder Sportveranstaltungen besuchen. Bei 200 Euro verlangen die Kassen schon zwischen fünf und fünfzehn Nachweise und bei bis zu 300 Euro sogar noch mehr. Mit Blick in den Maßnahmenkatalog der Krankenkasse kann man überschlagen, was realistisch möglich ist. Und viele Maßnahmen – zum Beispiel Fitnesskurse – kosten erstmal Geld. Tipp: Vorab klären, ob der Kurs auch von der Kasse bezuschusst wird.
Der Teufel steckt im Detail
Bevor es losgeht, sollte man die Bonusprogramme genauer unter die Lupe nehmen. Für Eltern und ihre Sprösslinge gibt es meistens unterschiedliche Regeln. Der Nachwuchs muss meistens weniger sammeln und bekommt dafür einen geringeren Bonus ausgezahlt als die Erwachsenen. Manchmal wird auch der mitversicherte Partner schlechter gestellt als das Mitglied. Familien sollten sich überlegen, ob sie lieber jeder für sich oder gemeinsam punkten wollen. Bei einigen Kassen hat man dafür die Wahl zwischen unterschiedlichen Programmvarianten. Andere ermöglichen im Nachgang, die Punkte zusammenzulegen oder man kann Punkte auf ein anderes Familienmitglied übertragen. Doch hier heißt es aufgepasst: Häufig gibt es diese Möglichkeit nicht in allen Programmversionen und/oder die Übertragbarkeit gilt nicht in alle Richtungen, so dass beispielsweise nur die Eltern ihre Punkte den Kindern geben können aber nicht umgekehrt. Auch ob man hinterher Geld, Sachprämien oder lieber Gutscheine für individuelle Gesundheitsleistungen haben möchte, muss man bei einigen Kassen schon von vorneherein festlegen.
Wer will macht mit
Bonusprogramme sind für Versicherte komplett freiwillig. Wer auf seine Gesundheit achtet, kann damit eine Finanzspritze bekommen oder eine Sachprämie wählen. Einen Malus gibt es aber nicht: Wer sein Pensum nicht schafft, hat deshalb keinerlei Nachteile zu befürchten und die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen sind für alle gleich. Übrigens: Für die Krankenkassen sind Bonusprogramme Pflicht. Sie müssen ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Extras offerieren.
Erstmal anmelden
Für die Teilnahme muss man sich zunächst anmelden. Meistens geht das einfach telefonisch oder online. Dann bekommt man von der Krankenkasse ein Bonusheft und kann aus den vorgeschlagenen Check-ups, Impfungen oder Kursen auswählen.
Richtig sammeln
Das Bonusprogramm läuft meistens ein Jahr. Bei vielen Kassen ist es das Kalenderjahr, manchmal auch zwölf Monate ab Anmeldung. Wer erst im erst im September, Oktober oder später zu sammeln beginnt, muss man sich beeilen, um im laufenden Jahr noch sein Soll für den Bonus zu schaffen. Manche Kassen übertragen gesammelte Punkte auf das Folgejahr, andere nicht. Außerdem legt jede Kasse fest, wie viele Jahre die Punkte insgesamt gültig sind. Doch wer - je nach Kasse - über ein oder zwei Jahre in Folge gar keine Aktivitäten nachweist, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse das Programm automatisch beendet. Dann ist auch der Bonus weg.
Fristen einhalten
Jede Kasse legt fest, bis wann man das Bonusheft einreichen muss, um an die Prämie zu gelangen. Bei vielen Kassen ist das der 31. März des folgenden Jahres. Das gilt aber längst nicht bei allen: Die Frist kann auch direkt Ende Januar enden oder bis Jahresmitte laufen. Einige Kassen koppeln die Frist an den Zeitpunkt der Maßnahme, zum Beispiel ein oder sechs Monate, nachdem man beim Arzt war.
Prämien wählen
Als Bonus bieten die Krankenkassen Geld oder Sachprämien an. Einige beziffern den Wert von Gesundheits-Check-up oder Sportabzeichen gleich in Euro und Cent, bei anderen sammelt man Punkte, die man dann gegen Haushalts-, Elektro- oder Fitnessartikel eintauschen kann. Wer auf sein Lieblingsstück spart, sollte wissen: Grill, Yogamatte oder Kofferset aus dem Katalog haben nur Beispielcharakter. Die Produkte können in Form, Farbe oder Ausführung von den abgebildeten Gütern abweichen. Außerdem kann die Krankenkasse nicht nur das Sortiment sondern auch die Spielregeln für das gesamte Programm jederzeit ändern.
Bonus verfällt bei Kassenwechsel
Viele Kassen knüpfen die Bonuszahlung an eine ungekündigte Mitgliedschaft. Wer die Kasse wechseln will sollte also vor der Kündigung mit der Krankenkasse genau klären, bis wann man bei der Kasse bleiben muss, um den Bonus zu bekommen.