Welche Zuschüsse zahlen die Kassen zur professionellen Zahnreinigung?

Stand:
Viele Krankenkassen bezahlen ihren Versicherten Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung. Aber die Angebote sind sehr unterschiedlich und teils an Bedingungen geknüpft.
Hand überreicht die Versichertenkarte der Krankenkasse beim Arzt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Kassen und deshalb nicht überall gleich.
  • Teilweise sind diese Angebote Teil eines Wahltarifs oder Selektivvertrags. Das kann mit einem Zahnarztwechsel verbunden sein.
  • Gesetzliche Kassenleistung ist eine Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr.
Off

Welche Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung gibt es?

Das ist sehr unterschiedlich. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten zwar Zuschüsse an, aber die Höhe und die Bedingungen variieren. Die Zuschüsse reichen von 20 bis 100 Euro pro Zahnreinigung. Teilweise übernehmen Krankenkassen auch die Kosten in voller Höhe. Das ist jedoch an Voraussetzungen gebunden, kann beispielsweise nur für Zahnreinigungen bei bestimmten Zahnärzt:innen gelten, etwa aus einem Netzwerk, das mit der Kasse kooperiert. Teils ist die Kostenübernahme (ganz oder teilweise) auch auf eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr beschränkt.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlicht seit 2015 eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Kosten beteiligen. Auch private Zahnzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif die Kosten.

Warum zahlen die Kassen die professionelle Zahnreinigung nicht ganz?

Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den gesetzlichen Regelleistungen der Krankenkassen. Um Kassenleistung zu werden, müssten die Zahnärzte oder die Krankenkassen einen Antrag beim obersten Beschlussgremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), stellen. Dann würden der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit überprüft.

Die Krankenkassen können aber Leistungen freiwillig übernehmen (sogenannte Satzungsleistungen). Viele tun dies auch aus Gründen der Versichertenbindung oder Kundenwerbung. Nur Leistungen, die bereits überprüft und explizit als Kassenleistung ausgeschlossen wurden, dürfen Krankenkassen nicht freiwillig bezahlen. Gesetzliche Kassenleistung für Erwachsene ist eine Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr und eine Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr, sowie alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung.

Welche Nachteile gibt es?

Zwar bieten die meisten gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung an, aber Art und Umfang sind sehr unterschiedlich. Das macht es für Versicherte sehr unübersichtlich, vor allem, weil die Zahlungen teilweise nur in einem Selektiv-Vertrag oder einem Wahltarif möglich sind, deren Bedingungen man stets prüfen sollte. Wenn die Zuschüsse oder Kostenerstattungen an bestimmte Zahnarztpraxen gebunden sind, geben Patient:innen damit ihre freie Zahnarztwahl auf.

Es ist eine Abwägung, ob der Zuschuss einen Zahnarztwechsel wert ist. Wer unsicher ist, kann seine eigene Krankenkasse kontaktieren, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.