Gibt es gesetzliche Grenzwerte?
In der Europäischen Union (EU) gilt generell die Empfehlung, so wenig wie möglich Stoffe aufzunehmen, die erbgutverändernd und krebserzeugend wirken. Denn schon geringe Mengen solcher Stoffe können gefährlich für die Gesundheit sein, wenn man sie über einen längeren Zeitraum zu sich nimmt. Das gilt auch für PA.
Im Dezember 2020 wurden in der EU erstmals gesetzliche Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide (PA) in bestimmten Tees, Kräutern und Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Die Grenzwerte gelten ab dem 1. Juli 2022.
Was können Verbraucher:innen tun?
Verbraucher:innen, die häufig oder viel Tee trinken, sollten nicht nur Kräuter- oder Rooibostee trinken, sondern bewusst mit anderen Getränken abwechseln. Außerdem ist es sinnvoll, zwischen verschiedenen Teesorten und Herstellern abzuwechseln. Bioprodukte sind nicht besser, da es sich bei den PA um einen natürlichen Inhaltsstoff der Pflanzen handelt und dieser deshalb auch in Bioprodukten vorkommen kann. Vor allem Eltern wird empfohlen, ihren Kindern nicht nur Kräutertee, sondern auch andere Getränken wie Mineralwasser oder dünne Fruchtsaftschorlen anzubieten. Babys sollte man abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser mit der Kennzeichnung "zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet" zum Trinken geben. Auch Schwangere und Stillende sollten darauf achten, Kräutertee und Tee abwechselnd mit anderen Getränken zu trinken.
Um zu vermeiden mit dem Salat PA-haltige Pflanzen zu sich zu nehmen, sollten Verbraucher:innen beim Waschen und Zubereiten von Blattsalaten darauf achten, Pflanzen auszusortieren, die fremd aussehen. Wildwachsende Kräuter sollten man nur sammeln, wenn man sich sehr gut auskennt. Denn hierbei können ungewollt Pflanzen mitgeerntet werden, die Pyrrolizidinalkaloide enthalten.