Was sollte ich tun, wenn ich ein betroffenes Produkt gekauft habe?
Wer ein betroffenes Produkt gekauft hat, sollte es vorsichtshalber nicht weiterverwenden. Eltern sollten die Verpackung und die Chargennummer prüfen und sich bei Fragen an den Händler oder Hersteller wenden. Dort gibt es Informationen zur Rückgabe oder Erstattung. Zeigt das Kind nach dem Verzehr Symptome wie Erbrechen oder Durchfall, sollten Sie eine Arztpraxis aufsuchen.
Zudem bittet die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch betroffene Eltern, sich zu melden, damit mögliche Fälle dokumentiert und weiter verfolgt werden können. In Frankreich hat die Organisation bereits gemeinsam mit acht Familien Klage eingereicht.
Seit wann ist die Belastung der Säuglingsnahrung mit Cereulid bekannt?
Verbraucher:innen erfuhren erstmals am 5. Januar 2026 von dem Rückruf. Nestlé veröffentlichte dazu eine Pressemitteilung, außerdem erschienen Warnungen auf den bekannten Portalen. Nach Angaben des Unternehmens war die Belastung jedoch schon Anfang Dezember 2025 bekannt. Zu diesem Zeitpunkt wurde allerdings nur der Handel informiert.
Die Verbraucherzentralen meinen: Gerade bei einem sensiblen Produkt wie Säuglingsnahrung nahm man damit ein erhebliches Gesundheitsrisiko in Kauf. In Frankreich ermittelt die Justiz im Zusammenhang mit den Todesfällen zweier Kinder, die die betroffenen Produkte konsumiert hatten.
Nestlé weist in einer Mitteilung zum Rückruf darauf hin, man habe „bislang keine medizinische Bestätigung über einen Krankheitsfall erhalten, der im Zusammenhang mit dem Verzehr der rückgerufenen Produkte stünde“. Für uns ist diese Aussage schwer nachvollziehbar, da sie den Eindruck erweckt, es gebe eine belastbare Entwarnung.
Tatsächlich haben sich bei den Verbraucherzentralen Eltern gemeldet, deren Babys genau die betroffenen Chargen erhalten haben und anschließend stark erbrechen mussten. Einen eindeutigen Zusammenhang können sie jedoch nicht nachweisen, auch deshalb, weil mögliche Fälle offenbar nicht systematisch untersucht wurden.
Zum Zeitpunkt der Beschwerden war vielen die mögliche Ursache Cereulid zudem gar nicht bekannt, nicht zuletzt, weil der Rückruf erst verspätet öffentlich kommuniziert wurde. Aus Sicht der Verbraucherzentralen hätten die Produkte in solchen Fällen umgehend untersucht werden müssen, was offenbar nicht geschehen ist. Vor diesem Hintergrund kann es folglich auch keine medizinische Bestätigung für oder gegen einen Zusammenhang geben.
Danone reagierte noch später: Erst am 30. Januar 2026 wurde die Öffentlichkeit vor verschiedenen Aptamil-Produkten aus unterschiedlichen Chargen gewarnt. Weitere betroffene Produkte kamen nach und nach hinzu. Inzwischen sind auch mehrere Milumil-Sorten der Marke Milupa betroffen, die ebenfalls zu Danone gehören. Auch hier wurde offenbar zunächst stillschweigend der Handel informiert, bevor Eltern von der kontaminierten Säuglingsnahrung erfuhren.
Das raten die Verbraucherzentralen
Wenn Sie Säuglingsnahrung verwenden, bleiben Sie besonders aufmerksam: Prüfen Sie regelmäßig aktuelle Rückrufmeldungen, gleichen Sie Chargennummern ab und nutzen Sie im Zweifel betroffene Produkte nicht weiter.
Bereiten Sie Milch stets frisch zu und entsorgen Sie Reste konsequent. Zeigt Ihr Kind nach dem Trinken Symptome wie Erbrechen oder Durchfall, suchen Sie frühzeitig ärztlichen Rat.