Wie gestalte ich den Eingangsbereich und die Diele barrierefrei?
Flure innerhalb einer Wohnung sollten nach DIN 18040 Teil 2 120 cm, für Menschen im Rollstuhl 150 cm breit sein. Hauseingangs- und Wohnungstüren sollten eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm, Innentüren mindestens 80 cm (besser 90 cm) aufweisen. Dieses Maß hat sich in der Praxis bewährt. Ein Abstellplatz für den Rollstuhl im Eingangsbereich eines Gebäudes oder vor einer Wohnung sollte zum Umsetzen vom Straßenrollstuhl auf den Zimmerrollstuhl und zum Aufladen der Batterie vorhanden sein.
Der Flächenbedarf beträgt 180 cm x 150 cm. Der Raum sollte gut belüftet sein. Vor dem Abstellplatz ist die gleiche Bewegungsfläche vorzusehen. Eine Überlagerung der Bewegungsflächen ist zulässig.
Abstellräume
Bewegungsflächen in Abstellräumen sollten vor Wänden und vor Einrichtungen, wie zum Beispiel Regalen oder Schränken, mindestens 90 cm, für Menschen im Rollstuhl 150 cm breit und 150 cm tief sein. Türen sollten nach außen aufschlagen und Lichtschalter von außen zu bedienen sein.
Schlafräume
Schlafräume sollten so gestaltet werden, dass ein Bett einzeln aufgestellt werden kann und dann von drei Seiten zugänglich ist. Zu einer Längsseite und an der Vorderseite des Bettes sollten ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sein. Im Falle einer Erkrankung wird dadurch die Pflege erleichtert.
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