Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Stand:
Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was Sie auf Facebook, Instagram und anderen Diensten von Meta veröffentlichen, will der Konzern ab Ende Juni zum Trainieren seiner Künstlichen Intelligenz verwenden.
  • Sie können widersprechen. Meta stellt Online-Formulare dafür bereit.
  • Die Verbraucherzentrale NRW hat den Internet-Konzern dafür abgemahnt.
  • In diesem Text finden Sie Gründe, die Sie zum Widerspruch angeben können sowie Infos darüber, was Sie bei einer Ablehnung Ihres Widerspruchs machen können.
On

In Europa verzichtet Meta vorerst auf die Verwendung von Nutzerdaten für das KI-Training. In der Datenschutzerklärung zu "KI bei Meta" heißt es nun, man werde über einen neuen Termin informieren.

Der Widerspruch gegen die Verwendung Ihrer Daten für das KI-Training ist weiterhin möglich. Sie sollten also widersprechen, bevor Meta in Europa mit der Datennutzung beginnt – und zwar für jede der beiden Plattformen (Instagram und Facebook).

 

Texte, Fotos und Videos, die in nur wenigen Sekunden "wie von Geisterhand" erstellt werden: Das machen so genannte Generatoren mit Künstlicher Intelligenz (KI), auf Englisch artificial intelligence (AI). Bekannte Anwendungen sind zum Beispiel Chat GPT, Dall-E oder Copilot. Man spricht von generativer KI, weil ein Computerprogramm völlig selbstständig einen Text, ein Bild oder ein Video ganz neu erschafft, also generiert.

Damit die Programme wissen, was sie darstellen sollen, wenn man zum Beispiel einen Apfel gemalt haben möchte, müssen sie lernen. Wie ein Kind, dem man die Frucht in unterschiedlichen Formen und Farben zeigt und immer wieder "Apfel" sagt. Auch Meta, der Betreiberkonzern von Facebook und Instagram, will eigene KI-Anwendungen schaffen und verbessern. Als Beispiele werden "Meta AI" und "AI Creative Tools" genannt. Dafür braucht das Unternehmen möglichst viele Daten, mit denen die Anwendungen lernen können. Diese Daten sollen nun alle Menschen liefern, die bei Facebook und Instagram ein Konto haben und Dinge veröffentlichen.

Auch wenn die Daten europäischer Nutzer:innen vorerst noch nicht fürs KI-Training verwendet werden sollen, gibt es weiterhin die Formulare für einen Widerspruch (siehe unten). Den sollten Sie unbedingt einlegen, wenn Ihre Beiträge auch in Zukunft nicht zum Training von KI werwendet werden sollen.

Um welche Daten geht es?

Meta möchte nach eigenen Angaben neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch die Inhalte, "die über die Produkte und Services von Meta geteilt werden" zum Trainieren der eigenen KI verwenden. So steht es in der Erläuterung zum Einsatz generativer KI. Dabei ist von "Beiträgen, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die du an eine KI sendest" die Rede.

Wir interpretieren das so, dass auch ein Beitrag, den Sie bei Facebook nur für Freunde oder bestimmte Menschen sichtbar posten, fürs KI-Training benutzt werden kann. Nur private Nachrichten an Freunde, etwa im Messenger, sollen nicht verwendet werden.

Abmahnung gegen Meta

Meta beruft sich auf das berechtigte Interesse an der Verwendung der Nutzerinhalte und nennt dafür Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es darf jedoch bezweifelt werden, ob das so stimmen kann. Denn Meta macht es sich damit zu einfach. Nach unserer Auffassung müssen Betroffene darin einwilligen, dass Meta ihre Daten für KI-Training verwendet. Meta müsste also eine Zustimmung einholen statt einen Widerspruch anzubieten.

Außerdem ist der Widerspruch zu kompliziert gestaltet und funktioniert nicht immer. Nutzer:innen berichten zum Beispiel, dass sie sich wegen eines gehackten Accounts nicht einloggen und dadurch nicht widersprechen konnten. Auch für eingeloggte Nutzer:innen hakt es bei der Ausübung des Widerspruchs, wie den Verbraucherzentralen berichtet wurde, zum Beispiel bei der Zusendung des Bestätigungscodes. Deshalb hat Meta eine Abmahnung erhalten. Die umfasst auch Facebooks neue App-Funktion, gespeicherte Fotos und Videos heimlich zu analysieren.

Was kann ich dagegen machen?

Meta bietet die Möglichkeit, über dieses Formular bei Facebook und dieses Formular auf Instagram zu widersprechen. Das Unternehmen nennt sie "Einspruch einlegen". Beide Formulare werden nur angezeigt, wenn Sie eingeloggt sind.

Darin sollen Sie erklären, warum Ihre Daten nicht zum Trainieren von KI verwendet werden sollen. Meta urteilt dann darüber, ob Ihre Gründe höher zu bewerten sind als die eigenen Geschäftsinteressen. Viele Betroffene berichten uns, dass Meta ihre Widersprüche schon kurz nach dem Absenden des Formulars angenommen habe – ohne dass sie eine lange Begründung geschrieben hätten. Es gibt aber auch Beschwerden über technische Probleme.

Falls die Links nicht funktionieren

Um die Formular auszufüllen, verlangen Facebook und Instagram, dass man sich mit seinem Nutzerkonto anmeldet. Falls auch danach die Formulare nicht erscheinen, gibt es folgende Möglichkeiten in den Apps und auf den Internetseiten der Netzwerke:

  • Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
  • "Einstellungen und Privatsphäre" auswählen und dann "Einstellungen",
  • herunter scrollen auf "Datenschutzrichtlinie".
  • In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein). Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
  • Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen.
  • Auf "Widerspruchsrecht" tippen.
  • Im ersten Absatz auf den Link "zu widersprechen" tippen.
  • Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" auf ja tippen.

 

  • Instagram-Profilseite öffnen und
  • auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts),
  • runter scrollen und auf "Info" tippen,
  • dort auf "Datenschutzrichtlinie".
  • In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein). Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
  • Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen.
  • Auf "Widerspruchsrecht" tippen.
  • Im ersten Absatz auf den Link "zu widersprechen" tippen.
  • Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" auf ja tippen.

Ein Widerspruch ist rechtlich gesehen nicht an eine Form gebunden. Sollten die Formulare nicht funktionieren, können Sie per E-Mail widersprechen. Allerdings gibt es keine uns bekannten E-Mail-Adressen für die Widersprüche. Bekannte Adressen sind die aus dem Impressum: impressum-support@support.facebook.com für Facebook und impressum@support.instagram.com für Instagram.

Lehnt Meta Ihren Widerspruch in die Datenverarbeitung für KI ab, haben Sie diese Möglichkeiten:

  1. Sie löschen Ihre bisherigen Beiträge und veröffentlichen keine neuen mehr.
  2. Sie löschen Ihre Konten bei Facebook und Instagram.
  3. Sie legen Beschwerde bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes ein. Dadurch wird Meta aber nicht sofort daran gehindert, Ihre Beiträge zu verwenden. Sie müssten in diesem Fall auch Punkt 1 umsetzen.
  4. Sie lassen sich in Ihrer Verbraucherzentrale beraten oder ziehen mit Hilfe einer Anwaltskanzlei vor Gericht und versuchen, ein Urteil gegen die Datennutzung zu erwirken. Auch das braucht erst einmal Zeit, sodass Sie auch in diesem Fall die erste Möglichkeit umsetzen müssten.

Laut Erklärung an den Widerspruchsformularen von Meta können Informationen über Sie trotz Ihres Widerspruchs für das Training der KI genutzt werden – zum Beispiel, wenn jemand ein Foto von Ihnen gepostet hat oder Sie von anderen in einem Text erwähnt werden.

Argumente gegen die Verwendung Ihrer Informationen für KI bei Meta

Im "Einspruchsformular" (nur sichtbar, wenn Sie eingeloggt sind) müssen Sie Ihr Wohnsitzland auswählen und eine E-Mail-Adresse angeben. Verwenden Sie für verschiedene Konten bei Meta unterschiedliche E-Mail-Adressen, müssen Sie ein Formular für jede Adresse ausfüllen.

Anschließend müssen Sie das Feld "Bitte teile uns mit, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt" ausfüllen. Wir haben Formulierungsvorschläge für Sie, die Sie nutzen können:

  • Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.
  • Ich habe Angst, dass meine geposteten Daten in falschem Zusammenhang neu veröffentlicht werden.
  • Ich fühle mich allgemein unwohl beim Gedanken an KI.
  • Ich habe Sorge, weil ich nicht einschätzen und auch nicht steuern kann, was genau mit meinen Daten passiert (Kontrollverlust).
  • Ich habe Angst vor möglichen negativen Konsequenzen für mich persönlich, die ich nicht mehr rückgängig machen kann.
  • Ich habe Angst davor, dass meine einmal für die KI genutzten Daten nicht mehr ordnungsgemäß gelöscht werden können, weil sie in das KI-Modell untrennbar eingegangen sind.
  • Ich habe schon einmal negative Erfahrungen mit dem Missbrauch meiner Daten gemacht und möchte daher meine Daten grundsätzlich nicht für KI-Anwendungen zur Verfügung stellen.

Auskunft über verwendete Daten aus anderen Quellen

Künstliche Intelligenz ist bei Meta schon länger ein Thema – in dem Programm "Meta AI" zum Beispiel. Auch dafür hat der Konzern bereits Trainingsdaten genutzt – vermutlich aus dem Internet oder zugeliefert von anderen Unternehmen. Wenn Sie personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten von Meta entdecken, gibt es auch ein Formular, über das Sie Zugriff auf Ihre Daten von so genannten Drittanbietern anfordern können. Sie finden es hier. Drittanbieter sind zum Beispiel Firmen, von denen Meta Daten bezieht, um seine KI-Modelle zu trainieren.

In dem Formular müssen Sie die so genannten Prompts angeben, über die Ihre Daten zum Vorschein kamen. Prompts sind die Befehle, die Sie eingeben, damit die KI etwas generiert (Bild, Text, Video etc.). Über das gleiche Formular können Sie Ihre personenbezogenen Daten von Drittanbietern korrigieren oder löschen lassen und gegen deren Verwendung Widerspruch einlegen.

Das Recht auf Auskunft räumt Ihnen auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Unternehmen müssen Sie auf Verlangen über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren. Das gilt sowohl für Meta als auch für Drittanbieter. Daneben stehen Ihnen nach der Verordnung weitere Rechte zu, die wir in diesem Artikel erläutern. Dort finden Sie auch Musterbriefe und können sich fertige Musterschreiben erstellen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.