Bankkunden müssen Rückzahlungen erhalten

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant nun gerichtlich gegen diese beiden Sparkassen vorzugehen und sucht dafür Kunden:innen der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn.

 

Das Wichtigste in Kürze

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Aktualisierung: 28.10.2021

Zahlen Banken und Sparkassen die zu Unrecht erhobenen Gebühren an Verbraucherinnen und Verbraucher zurück?

Unsere Online-Befragung hat ergeben, dass insbesondere die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn Erstattungsforderungen vollständig zurückweisen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant nun gerichtlich gegen diese beiden Sparkassen vorzugehen und sucht dafür Kunden:innen der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn.

Informationen zu den geplanten Klagen finden Sie hier: vzbv plant Klagen gegen Sparkassen wegen Bankgebühren.

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GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.