Sicher gegen Abzocke

Stand:
Ein Web-Seminar der Verbraucherzentrale am Mittwoch, 4. Juni um 12:00 Uhr
Ein MAnn sitzt mit einem Laptop und seiner Kreditkarte an einem Tisch und lächelt in die Kamera.
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Betrüger versuchen auf vielfältige Weise, Menschen mit kriminellen Machenschaften das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ob Fake-Shops mit günstigen Brennholzangeboten, angebliche Verifizierungsaufforderungen für die Energiepauschale per E-Mail, unerlaubte Telefonanrufe oder dubiose Inkassoschreiben – die Liste der aktuellen Abzock-Methoden ist lang. Gerade in Zeiten steigender Preise und zunehmend knapper Haushaltskassen ist es umso wichtiger, informiert und wachsam zu sein.

In einem Web-Seminar informiert Tamina Barth von der Verbraucherzentrale über die aktuellen Maschen und wie man sich vor Abzocke schützen kann. Wer wissen will, wie man fragwürdige Gewinnankündigungen und Mahnungen von unbekannten Inkassobüros entlarven kann oder woran man einen Fake-Shop erkennt, ist in diesem Web-Seminar genau richtig. Es findet am Mittwoch, den 4. Juni 2025 um 12:00 Uhr statt.

Das Seminar dauert circa 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Hier können Sie sich anmelden. Für die Teilnahme benötigen Sie einen Computer oder Laptop mit Internetzugang und einen Lautsprecher. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox oder Google Chrome verwenden.

VZ RLP

 

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Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.