Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt keine Sammelklage gegen die Invia Flights Germany GmbH (fluege.de u.a.). Der Verband hatte Fälle gesucht, in denen Verbraucher:innen eine Servicegebühr der Invia Flights Germany GmbH gezahlt haben. Nach Auswertung der Rückmeldungen und intensiver Prüfung hat sich der vzbv gegen eine Klage entschieden. Die Umfrage ist beendet.
Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen
Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte
Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.