Web-Seminar: Smartphone Sprechstunde

Stand:
Die Verbraucherzentrale bietet am 11. September um 17 Uhr eine "Smartphone Sprechstunde" an.
Wir bieten Vorträge udn Workshops zumThema digitale Medien und Telekommunikation an
Tipps und Tricks zur Smartphonenutzung
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Das Smartphone ist für die meisten Verbraucher*innen ein ständiger Begleiter, inklusive verschiedener Apps. Die Vorteile von Apps liegen klar auf der Hand: Sie sind schnell herunterzuladen, einfach zu bedienen und häufig kostenfrei. Doch Nutzer*innen drohen auch gefährliche Fallstricke, wie Kostenfallen und Abzockmaschen bei In-App Käufen. Zudem sind Apps Meister in Sammeln von Daten. In der „Smartphone Sprechstunde“ zeigen die Expert*innen der Verbraucherzentrale, wie Sie neugierige Apps über die Datenschutzeinstellungen und Appbeschränkungen an die Leine nehmen können. Außerdem erklären Sie, wie man über Jugendschutzeinstellungen Kinder etwa davor schützt, in teure Kostenfallen zu tappen. Teilnehmer*innen und haben darüber hinaus die Möglichkeit, in einem Chat Fragen zu stellen.

Die kostenlose, digitale Smartphone Sprechstunde findet am 11. September um 17 Uhr statt. Das Web-Seminar dauert ca. 60 Minuten.
Interessierte können sich hier (es öffnet sich eine neue Seite) anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Tonausgabemöglichkeit benötigt. Ideal ist ein Headset (Kopfhörer). Als Browser bitte unbedingt Firefox oder Google Chrome verwenden. Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.