Cybercrime – So richten Sie Ihren Basisschutz ein

Ein Web-Seminar der Verbraucherzentrale am Freitag, 27. Juni um 12:00 Uhr
Eine Frau schaut fragend/ erschrockend auf ein Smartphone in ihrer Hand. Die andere Hand hält sie an ihr Kinn.
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Cybercrime ist die am schnellsten wachsende Kriminalitätsbranche. In einem Web-Seminar anlässlich des deutschlandweiten Digitaltages informiert die Verbraucherzentrale über verbreitete Cybercrime-Maschen wie Phishing und den Einsatz von Trojanern. Die Ziele der Kriminellen sind stets ähnlich: es geht darum Geld zu erbeuten. Mal wollen sie Computer und Smartphones infiltrieren, um auf fremde Kosten im Netz zu shoppen oder sie kidnappen gleich die gesamten Geräte mit Verschlüsselungstrojanern, um Lösegelder zu erpressen.

In diesem Web-Seminar wird aufgezeigt, wie man Angriffe frühzeitig erkennt und nach Möglichkeit abbricht. Außerdem gibt es Tipps, wie man sich so absichern kann, dass die kriminellen Maschen möglichst ins Leere laufen, etwa durch den Einsatz sicherer Passwörter und Passwortmanagern, aktueller Antiviren-Software und durch regelmäßige Datensicherung. Last but not least gibt es auch Informationen dazu, was Opfer von Cybercrime im Schadensfall tun sollten. Der Experte der Verbraucherzentrale beantwortet auch Fragen der Teilnehmenden, die über einen Chat gestellt werden können.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich hier anmelden (externer Link).

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Webseminar eingeschränkt.

VZ-RLP

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.