Die Multiplikatoren

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Unsere Partner und Multiplikator:innen
Familie macht ein Selfi mit einem Smartphone.
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Seit Beginn des Vorgängerprojekts „Silver Surfer – Sicher online im Alter“ (Start 2011) arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit haupt- und ehrenamtlichen Multiplikator:innen, um die Inhalte möglichst vielen Personen zugänglich machen zu können. Die Multiplikator:innenen nehmen hierbei die wichtige Rolle der Vermittlung ein. Sie bieten Kurse, in denen die Inhalte pädagogisch vermittelt werden, organisieren Internet-Treffs oder kümmern sich in der Eins-zu-eins-Betreuung um Ratsuchende. So arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich mit den Volkshochschulen, den Digitalbotschafter:innen und aus Rheinland-Pfalz, Universitäten wie der Johannes Gutenberg Universität Mainz und Senioreninternetinitiativen zusammen.

Im Jahr 2021 hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz umfangreiches Unterrichtsmaterial für Multiplikator:innen erstellt und Schulungen durchgeführt. Sie haben Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an smartsurfer@vz-rlp.de.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.