Die Multiplikatoren

Stand:
Unsere Partner und Multiplikator:innen
Familie macht ein Selfi mit einem Smartphone.
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Seit Beginn des Vorgängerprojekts „Silver Surfer – Sicher online im Alter“ (Start 2011) arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit haupt- und ehrenamtlichen Multiplikator:innen, um die Inhalte möglichst vielen Personen zugänglich machen zu können. Die Multiplikator:innenen nehmen hierbei die wichtige Rolle der Vermittlung ein. Sie bieten Kurse, in denen die Inhalte pädagogisch vermittelt werden, organisieren Internet-Treffs oder kümmern sich in der Eins-zu-eins-Betreuung um Ratsuchende. So arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich mit den Volkshochschulen, den Digitalbotschafter:innen und aus Rheinland-Pfalz, Universitäten wie der Johannes Gutenberg Universität Mainz und Senioreninternetinitiativen zusammen.

Im Jahr 2021 hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz umfangreiches Unterrichtsmaterial für Multiplikator:innen erstellt und Schulungen durchgeführt. Sie haben Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an smartsurfer@vz-rlp.de.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.